KHZG: Digitalisierungsoffensive für Krankenhäuser
24.05.2022 - Gesundheitsminister Clemens Hoch überreicht Bewilligungsbescheide an Marienhaus-Gruppe.
Gesundheitsminister Clemens Hoch hat der Marienhaus-Gruppe 29 Bewilligungsbescheide in einer Gesamthöhe von 17.761.877,72 € überreicht. Das Unternehmen will mit den Fördermitteln digitale Projekte umsetzen.
„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Gesundheitsminister Hoch bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.
Verbesserte digitale Unterstützung und mehr Sicherheit
„Die Digitalisierung wird uns in den kommenden Jahren intensiv begleiten und dabei unterstützen, Prozesse sowie die Infrastruktur im Gesundheitswesen zu standardisieren. Ebenso bietet sie uns neue Möglichkeiten für eine optimale und zeitgemäße Versorgung der Menschen in unseren Einrichtungen. So werden wir u.a. weiter in die informationstechnische Ausstattung unserer Notaufnahmen investieren. Auch die Stärkung der IT-Sicherheit gehört zu unseren Fokusprojekten. Für unsere Mitarbeitenden in der Pflege setzen wir auf eine verbesserte digitale Unterstützung gerade in der Dokumentation“, betonte Dr. Jochen Messemer, Vorsitzender der Geschäftsführung der Marienhaus-Gruppe.
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 % aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Mio. € bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Mio. € für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.
Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.