Krankenhäuser begrüßen Infektionsschutzänderungsgesetz - Förderprogramm notwendig
24.03.2011 -
"Die Krankenhäuser in Deutschland begrüßen die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele, Hygiene und Infektionsschutz in Praxen und Kliniken zu stärken", erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, anlässlich der 1. Lesung des Infektionsschutzänderungsgesetzes.
Baum bekräftigte, dass die Kliniken bereit seien, die Erwartungen und Anforderungen, die das Gesetz an die Krankenhäuser richte, zu erfüllen. Allerdings könne die erforderliche personelle Aufstockung nicht ohne ausreichende Übergangsfristen realisiert werden, erläuterte er und forderte: "Die Krankenhäuser brauchen ein finanzielles Förderprogramm für die notwendige massive Personalaufstockung. Die Mehrkosten für die Krankenhäuser sind auf ca. 400 Mio. € zu beziffern."
Die Kliniken stellten sich auch der vorgesehenen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Infektionsdaten, so Baum weiter. Allerdings solle dies bürokratiearm erfolgen. Die bislang im Zweijahres-Rhythmus zu veröffentlichenden umfassenden Qualitätsberichte nur wegen des Infektionsdatenblattes jährlich einzufordern, sei ein unangemessen hoher Bürokratie- und Kostenaufwand für die Kliniken. "Hier muss die jährliche Veröffentlichung der Infektionsdaten ausreichen", forderte Baum.