Laborärzte mahnen einheitliche Qualitätsstandards an
23.01.2015 -
Multiresistente Keime im Fleisch, oft hervorgerufen durch überzogenen Antibiotika-Einsatz in der Tiermast, bedrohen zunehmend die Gesundheit der Bevölkerung. Dem sicheren Nachweis der Krankheitserreger kommt daher entscheidende Bedeutung bei der gezielten Bekämpfung der Krankheit zu, betont der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL). Allerdings seien bestehende Vorschriften zur Qualitätssicherung noch längst nicht überall umgesetzt. Der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski forderte daher, Politik, Körperschaften und Ärztekammern auf, den sinnvollen Vorschriften auch Taten folgen zu lassen.
Anlass der Forderung sind neue Qualitätsrichtlinien der Bundesärztekammer (RiLiBÄK) für den direkten Nachweis und die Charakterisierung von Infektionserregern. Sie müssen bis Ende Mai von allen Ärzten, die labormedizinische Untersuchungen durchführen, umgesetzt und beachtet werden. Dazu zählen neben den Fachärzten für Laboratoriumsmedizin unter anderem auch Urologen, Gynäkologen und Dermatologen. Betroffen sind insgesamt rund 20.000 Arztpraxen und Kliniklabore in Deutschland.
Um einheitliche Qualitätsstandards zu gewährleisten, müssten die Aufsichtsgremien die umfassende Umsetzung und Überwachung der RiLiBÄK gewährleisten, sagte Bobrowski. Nur bei einheitlichen Standards sei der Patientenschutz sicherzustellen. In den meisten Bundesländern seien die Eichbehörden für die Überwachung zuständig, was sich bewährt habe, in anderen sei die Zuständigkeit oft noch ungeklärt. Die regelgerechte Umsetzung der RiLiBÄK sei für die Qualität und Sicherstellung der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung unverzichtbar.
Der BDL-Vorsitzende wies darauf hin, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen zusätzliche Kosten verursachten. Diese dürften nicht allein den betroffenen zehn Prozent der Vertragsärzte aufgebürdet werden, schließlich handele es sich um Maßnahmen, die dem Gemeinwohl dienten und Voraussetzung für eine funktionierende Patientenversorgung seien.
Bobrowski fordert daher von Körperschaften und Kostenträgern Regelungen, durch die die Mehrkosten, etwa durch die Anwendung der RiLiBÄK, paritätisch finanziert werden. Eine sachgerechte Mittelzuwendung dürfe keine Frage von Mehr- oder Minderheiten innerhalb der Ärzteschaft sein. Insofern bedürfe es dringend eines Kurswechsels bei der künftigen Gestaltung der Finanzierung. Es sei nicht länger hinnehmbar, dass für laborärztliche Leistungen nicht einmal die durchlaufenden Kosten voll erstattet würden.
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