Medizinische Einrichtungen mit Antikörpertests von Testpflicht entlasten
26.11.2021 - Statt symptomfreie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen pauschal in kurzen Zeitabständen auf das Coronavirus zu testen, schlägt der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) eine Orientierung am Antikörpertiter vor. Hierzu sei es jetzt wichtig, dass endlich vom RKI Grenzwerte festgelegt werden, nach denen ein sicherer Impfschutz vorliegt.
Geimpfte oder nachweislich Genesene, die einen Antikörperwert oberhalb dieses Grenzwertes haben, sollten für einen Zweimonatszeitraum als Getestet gelten, solange sie keine Symptome aufweisen. Diese in medizinischen Einrichtungen Beschäftigten würden dann dem 2G+-Status gleichgestellt: geimpft oder genesen und getestet.
„Nach den von uns durchgeführten Antikörpermessungen verfügen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinischer Einrichtungen, die in den meisten Fällen schon eine Booster-Impfung erhalten haben, über hohe bis sehr hohe Antikörperspiegel“, betont der BDL-Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski.
Nach geltendem Recht (§ 28 Abs. 2 IfSG) sollen diese Personen zur Abwehr von Infektionsgefahren dennoch mindestens zweimal pro Woche im PCR-Verfahren oder täglich per Antigen-Schnelltest überwacht werden. Der neue Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz (25.11.) an den Deutschen Bundestag sieht pauschal zwei Tests pro Woche vor. „Diese Regelungen sind von Misstrauen gegenüber den Schutzmaßnahmen geprägt, die die Kolleginnen und Kollegen selbst ergreifen. Wegen der hohen Durchimpfungsrate, der Maskenpflicht, allgemeiner und individueller Schutzkonzepte in den medizinischen Einrichtungen herrscht viel Unmut unter den Betroffenen über die aktuellen Beschlüsse“, so Bobrowski. „Bei uns im Labor stehen die Telefone nicht mehr still. Kritische, zum Teil erboste Nachfragen aus medizinischen Einrichtungen haben massiv zugenommen. Aber die Laborärztinnen und Laborärzte sind für Fundamentalkritik am neuen Infektionsschutzrecht die falschen Ansprechpartner, auch wenn ich den Ärger und das Unverständnis gut verstehe.“