Optimale Patientenversorgung dank der ePA
30.11.2020 - Die elektronische Patientenakte (ePA) kann ab 2021 von gesetzlich Versicherten genutzt werden.
Auch Krankenhäuser können vom schnelleren Datenaustausch zwischen Leistungserbringern in der ePA profitieren und den Patienten eine noch bessere Behandlung ermöglichen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist bereits in vollem Gang. Zentraler Baustein hierfür ist die Telematikinfrastruktur (TI), an die das Krankenhaus angeschlossen werden muss. Sie ist eine sichere technische Infrastruktur, über die künftig gesundheitsrelevante Patientendaten bundesweit, einrichtungs- und sektorenübergreifend zwischen allen an der Gesundheitsversorgung Beteiligten ausgetauscht werden können. Ein weiterer wichtiger Baustein in der TI ist ab 2021 die elektronische Patientenakte, kurz: ePA. In der ePA können somit Patienten ihren Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Psychotherapeuten wichtige Dokumente sicher und für begrenzte Zeit verfügbar machen.
Bei der Aufnahme von Notfallpatienten muss im Krankenhaus alles möglichst schnell gehen. Um die Patienten bestmöglich versorgen zu können, sollten wichtige Informationen über den Patienten bereits in der Notaufnahme bekannt sein, um schnell reagieren und den Patienten richtig behandeln zu können. Hier kann künftig neben der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) vor allem die elektronische Patientenakte ePA helfen: Darin können Krankenhausärzte und Fachpersonal vom Patienten freigegebene medizinischen Daten und Dokumente einsehen. Die ePA unterstützt also alle an der Versorgung des Patienten Beteiligten dabei, durch umfassendere Informationen jeden Patienten noch besser behandeln zu können.
Den Zugriff auf seine ePA für das Krankenhaus kann der Patient entweder über sein Smartphone oder direkt am Kartenterminal vor Ort erteilen. Im Anschluss werden die freigegebenen Daten in das Krankenhausinformationssystem (KIS) eingespielt. So erhalten Krankenhausärzte schnell Einblick in den Notfalldatensatz ihres Patienten und den elektronischen Medikationsplan – und wissen sofort, wie es aktuell um ihn steht.
Was ist für den Anschluss an die TI nötig?
Beim Anschluss des Krankenhauses an die TI spielt der Krankenhaus-IT-Betrieb eine Schlüsselrolle: Zunächst ist es erforderlich, dass die IT-Abteilung die Klinik mit PTV4-Konnektoren ausstattet, um das Krankenhaus an die Tl anzubinden. Weiterhin müssen E-Health-Kartenterminals beschafft werden, damit mittels der eGK der Versicherten die Daten in der ePA freigegeben werden können. Darüber wird die Beschaffung von elektronischen Institutionenausweisen (SMC-B) notwendig – das sind Institutionskarten, die bei der ,Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH DKTIG‘ beantragt werden können. Diese Karten werden benötigt, um sich in der TI zu authentisieren. Um dann auch mit den TI-Fachanwendungen– wie beispielsweise dem Notfalldatensatz, dem elektronischen Medikationsplan oder der ePA selbst – arbeiten zu können, muss nicht zuletzt auch das Krankenhausinformationssystem (KIS) per Softwareupdate aktualisiert werden. Darüber hinaus erfordern bestimmte Dokumente in der TI eine qualifizierte elektronische Signatur, bspw. der Notfalldatensatz oder später die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Dazu benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis, den HBA.
Ist das Krankenhaus an die TI angeschlossen, ist es möglich, Daten und Dokumente aus dem KIS in die ePA hochzuladen. Dafür dokumentieren Krankenhausärzte und Fachpersonal während der Behandlung im Krankenhaus wie auch bisher alle Behandlungsschritte in ihrem KIS. Im Rahmen des Entlassmanagements können sie auf Wunsch des Patienten dann alle wichtigen und relevanten Dokumente - wie beispielsweise den Entlassbrief – in die ePA hochladen, die für die nachbehandelnden Haus- oder Fachärzte wichtig sind.
Krankenhausärzte und Fachpersonal können Patienten, die ins Krankenhaus überwiesen werden, noch besser behandeln, wenn ihnen die Informationen oder Dokumente, die von anderen Leistungserbringern erstellt wurden, vorliegen – doch ein Patient hat diese Informationen nicht immer zur Hand. Mit der ePA sind diese Informationen und Befunde schnell verfügbar, was Entscheidungen für die richtige Therapie erleichtert und den Behandlungsprozess noch effizienter macht.
Wann kommt die elektronische Patientenakte?
Ab Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte bei ihrer Krankenkasse beantragen. Die Bereitstellung durch die Krankenkassen ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch ist die Nutzung der ePA durch den Patienten freiwillig und kostenfrei.
Mit der ePA erhalten Patienten ebenfalls erstmals einen Überblick über ihre Gesundheitsdaten – und werden darüber hinaus in die Lage versetzt, souverän und verantwortungsvoll mit diesen umzugehen. Der Patient hat die Hoheit über seine Patientenakte und entscheidet selbständig, welche Informationen er mit wem teilt und wie lange ein Leistungserbringer oder eine medizinische Einrichtung Zugriff auf die Daten hat. Der Patient kann darüber hinaus auch eigene Dokumente, wie beispielsweise ein Schmerztagebuch, in die ePA hochladen und mit seinen Ärzten auf Wunsch teilen.
Was ist mit der elektronischen Patientenakte möglich?
Nicht nur Patienten profitieren von der ePA und den neuen Möglichkeiten der digitalen Vernetzung – auch alle niedergelassenen und Krankenhausärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker, die an der Behandlung beteiligt sind. Die ePA wird vor allem dann zum Erfolg, wenn viele sich an ihr beteiligen- nicht zuletzt dadurch, dass Patienten durch den Zugriff auf ihre ePA für Leistungserbringer möglich machen.
Wichtig ist: Die Primärdokumentation im Krankenhaus wird weiterhin über das KIS eingepflegt. Es wird keinen automatisierten Datenaustausch mit der ePA geben, diese ist aus Sicht des Krankenhauses eine Sekundärdokumentation, auf die zusätzlich zurückgegriffen werden kann und aus der Dokumente als Kopie in das KIS übernommen werden können.
Durch den Anschluss an die TI können auch im Krankenhaus wichtige Informationen schnell und unkompliziert ausgetauscht und vor allem auch Doppeluntersuchungen vermieden werden. Egal ob Notfall- oder Elektivpatient: Die ePA hilft Krankenhausärzten und dem Pflegepersonal, Patienten im hektischen Klinikalltag jederzeit optimal zu behandeln. Das ist ein wichtiger Meilenstein dem Weg, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzubringen.
Weitere Informationen: www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte/
Autoren: Charly Bunar, Tina Reckel, Produktmanager für die elektronische Patientenakte bei der gematik, Berlin