Gesundheitspolitik

Patientensicherheit steht für Krankenhäuser an erster Stelle

Niedersächsische Krankenhausgesellschaft bekräftigt ihre ablehnende Position zum Thema Stationsapotheker.

30.08.2017 -

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) bekräftigt ihre ablehnende Position zum Gesetzesvorhaben, Krankenhäusern flächendeckend Stationsapotheker vorzuschreiben, und appelliert an die zukünftige Landesregierung, diese Regelung nicht in dieser Form weiter zu verfolgen.

Das sei unabhängig davon, dass die vorgesehene Novellierung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) in dieser Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werde.

Die Aussage der Niedersächsischen Apothekerkammer, das Gesetzesvorhaben sei aufgrund der Erkenntnis auf den Weg gebracht worden, dass die Patientensicherheit ohne die Einbindung von apothekerlichem Know-how in den Krankenhäusern „massiv gefährdet“ sei, dürfe so nicht stehen bleiben. Derartige Skandalisierungen verunsicherten die Patienten und diskreditierten die Mitarbeiter in den niedersächsischen Krankenhäusern, die sich in hohem Maße für Qualität und Patientensicherheit engagieren“, betont NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke.

Richtig ist laut NKG, dass der Einsatz von Stationsapothekern die Arzneimitteltherapie-Sicherheit erhöhen und ein weiteres Instrument zur strukturellen Verbesserung der medizinischen Versorgung sein kann.

Aber: Die mit dem NKHG in den Vordergrund gestellte Erhöhung der Patientensicherheit (mit dem Fokus auf der Abwehr kriminellen Missbrauchs von Arzneimitteln) lasse sich durch dieses Instrument nicht erreichen, so Engelke. Hinzu komme, dass die verbindliche flächendeckende Einführung von Stationsapothekern selbst in der geplanten Übergangszeit objektiv überhaupt nicht umsetzbar sei. Der Personaleinsatz liege in der Verantwortung des Krankenhausträgers. Eine Berufsgruppe wie die Apotheker durch gesetzliche Eingriffe derart zu privilegieren, gehe zulasten des übrigen Personals.

Die NKG weist ebenfalls vehement den Vorwurf des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker ADKA zurück, das Gewinnstreben der Krankenhäuser schade den Patienten. „Und es ist schlicht und ergreifend falsch, dass Krankenhäuser kein Geld für eine Verbesserung der Patientensicherheit ausgeben wollen“, stellt Engelke klar. „Im Gegenteil: Sie tun dies bereits auf vielen unterschiedlichen Ebenen, insbesondere auch in Koordination der unterschiedlichen Berufsgruppen im Krankenhaus, zu denen die Apotheker genauso gehören wie die Ärzte und die Pflegenden. Wer jedoch wie die Apotheker zusätzliche Maßnahmen fordert, muss auch erklären, wie diese zusätzlich bezahlt werden sollen. In einem bundeseinheitlichen Fallpauschalen-System ist eine Sonderfinanzierung in einem Bundesland für eine einzelne Berufsgruppe jedenfalls grundsätzlich nicht angelegt. Die Krankenkassen in Niedersachsen haben schon abgelehnt, die Kosten übernehmen zu wollen.“

Selbstverständlich stehe die NKG für konstruktive Diskussionen zur weiteren Verbesserung von Qualität und Patientensicherheit zur Verfügung, so Verbandsdirektor Engelke abschließend. Die NKG begrüße daher, dass es in der nächsten Legislaturperiode die Chance gibt, sich ausführlicher mit den Argumenten auseinandersetzen und gemeinsam Lösungen entwickeln zu können. Die Krankenhäuser erwarten bezüglich der Stationsapotheker aber konstruktive Vorschläge für sinnvolle Kooperationsmodelle und keine Zwangsmaßnahmen zur Bevorzugung einer Berufsgruppe.

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