Sachsen verzeichnet wenig Behandlungsfehler
21.08.2014 -
Sachsen verzeichnet wenig Behandlungsfehler. Im Jahr 2005 gingen in Sachsen bei der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen insgesamt 311 Anträge wegen eines vermuteten Behandlungsfehlers ein. In 256 Fällen wurde ein Gutachten gestellt.
Dabei bestätigte sich in 90 Fällen ein Behandlungsfehler, wobei 62 Patienten körperlich geschädigt wurden.
Von den 256 Begutachtungen entfielen 150 auf stationäre und 15 auf ambulante Klinikbehandlungen, 86 betrafen ambulante Praxen.
Angesichts von insgesamt 14.329 berufstätigen Ärzten in Sachsen und rund 82.000 Behandlungsfällen täglich nannte Prof. Jan Schulze, Präsident der Ärztekammer, dies „eine glücklicherweise sehr niedrige Zahl“.
Gegenüber dem Vorjahr blieb die Zahl der Anträge, Begutachtungen und festgestellten Behandlungsfehler etwa gleich hoch.