Aus den Kliniken

SRH Kliniken und ver.di: Tarifeinigung für nichtärztlichen Dienst

28.02.2015 -

Die SRH Kliniken GmbH und die Gewerkschaft ver.di haben sich für sieben SRH Kliniken auf eine Tarifsteigerung für den nichtärztlichen Dienst um 3 Prozent ab März diesen Jahres geeinigt. Zum 1.4.2016 steigen die Gehälter erneut um 2 Prozent. Dabei erhalten die Beschäftigten auch weiterhin eine Jahresprämie von 1.500 Euro.

Für Auszubildende erhöht sich die Vergütung in gleichem Maße. Zudem werden Pflegehilfeschüler im ersten Ausbildungsjahr ab 1.3.2015 der Bezahlung der Pflegeschüler gleichgesetzt. Mitarbeiter in der Notfallpflege gehören künftig einer höheren Tarifgruppe an, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden.

Mit dem Entgelttarifvertrag, der bis Ende 2016 läuft, verbessert sich rückwirkend zum 1.1.2015 auch das Zuschlagsystem. An Sonn- und Feiertagen wird zum Feiertagszuschlag künftig zusätzlich der Nachtzuschlag gezahlt. Die Vergütung der aktiven Zeit der Rufbereitschaft wird durch Zuschläge ebenfalls erhöht.

„Die SRH wird mit diesem Tarifvertrag weiterhin ihrem Anspruch gerecht, gute Arbeitsbedingungen bei einer attraktiven Bezahlung zu bieten. Das sichert die Wettbewerbsfähigkeit und den Fachkräftenachwuchs", sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzender der SRH, Hans-Joachim Eucker. Von der Einigung profitieren 4.000 Mitarbeiter und Auszubildende in sieben SRH Kliniken in Baden-Württemberg und Thüringen.

Der Tarifabschluss steht unter dem Vorbehalt einer beiderseitigen Erklärungsfrist bis zum 16. April 2015. Der bisherige Entgelttarifvertrag war bis Ende 2014 gültig.

 

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