UKB: Wiederberufung von Prof. Alexandra Philipsen durch Bundesärztekammer
24.11.2023 - Die Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am UKB übernimmt die zweite Amtszeit im Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie.
Prof. Alexandra Philipsen, stellv. Ärztliche Direktorin am Universitätsklinikum Bonn (UKB) und Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, ist vom Vorstand der Bundesärztekammer (BÄK) für die sechste Amtsperiode des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) nach § 8 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) erneut als ordentliches Mitglied berufen worden. Der WBP besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen paritätisch jeweils sechs von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und sechs von der BÄK entsandt werden. Die Klinikdirektorin am UKB ist seit der fünften Amtsperiode ordentliches Mitglied des Beirats, die sechste Amtsperiode beginnt am 01. Januar 2024 und endet am 21. Dezember 2023.
Prof. Philipsen zeigte sich dankbar, als sie von Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der BÄK, über die Wiederberufung informiert wurde. „Der WBP ist ein wichtiges Gremium, um die Behandlungsmethode der Psychotherapie in Deutschland auf Basis des aktuellen wissenschaftlichen Standards weiterentwickeln zu können, verschiedene therapeutische Verfahren methodenbasiert zu prüfen und dabei die Qualität der psychotherapeutischen Versorgung sicherzustellen, auch im Sinne des Patientenschutzes. Deshalb habe ich die Wiederberufung gerne angenommen und freue mich, meine bisherige Tätigkeit als ärztliche Vertreterin im WBP für die Bundesärztekammer als eine der zwei Trägerorganisationen fortführen zu können,“ so Prof. Philipsen.
Alexandra Philipsen ist seit 2018 am UKB als Direktorin der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie tätig und wurde 2021 zur stellv. Ärztlichen Direktorin des Bonner Maximalversorgers ernannt. Die Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie setzt sich für eine störungsorientierte Psychotherapie ein und hat sich in Klinik und Forschung als Spezialistin für ADHS im Erwachsenenalter bundesweit einen Namen gemacht.
WBP ist wichtiges Gremium zur Weiterentwicklung Psychotherapie
Der WBP wurde vom Gesetzgeber einst vorgesehen, um berufsgruppenübergreifend der Weiterentwicklung der Psychotherapie in Deutschland Rechnung zu tragen. Deshalb wurde das ehrenamtliche Gremium von der BPtK und der BÄK 1998 gemäß § 8 des PsychThG errichtet und setzt sich seither paritätisch aus sechs Vertreter*innen der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen einerseits und sechs ärztlichen Vertreter*innen aus den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichenpsychiatrie und –psychotherapie zusammen.
Die Aufgaben des Beirats sind in der aktuell geltenden Fassung des PsychThG festgelegt. Das Gremium ist zum einen für die in § 11 PsychThG niedergelegte gutachterliche Beratung von Behörden zur Frage der wissenschaftlichen Anerkennung von einzelnen psychotherapeutischen Verfahren sowie bei der staatlichen Anerkennung von Ausbildungsstätten zuständig. Zum anderen befasst sich der WBP mit Anfragen psychotherapeutischer Fachverbände hinsichtlich der wissenschaftlichen Anerkennung von Psychotherapieverfahren und –methoden. Aus eigener Initiative greift der WPB zudem bestimmte wissenschaftliche Fragen der Psychotherapieforschung auf und setzt Impulse für eine Förderung der Forschung und der Versorgungsforschung im Bereich der Psychotherapie.