VDGH: Infektionsschutzgesetz zügig umsetzen
07.11.2011 -
Aktuelle Ereignisse in Bremen haben die allgegenwärtige Gefahr von Infektionen mit multiresistenten Keimen erneut in die Schlagzeilen gebracht. "Die Nachrichten zeigen, dass wirksame Präventionsmaßnahmen in der Krankenhaushygiene unverzichtbar sind", sagt Matthias Borst, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Diagnostica-Industrie (VDGH).
Wie der Verbandschef betont, habe der Gesetzgeber mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes in diesem Sommer die richtigen Schritte eingeleitet, um die Bedrohung durch resistente Keime einzudämmen. Nun komme es darauf an, die überarbeiteten Vorschriften zügig und konsequent umzusetzen.
Hierzu gehöre, dass die Bundesländer die notwendigen Hygieneverordnungen schnellstmöglich erlassen und in enger Anlehnung an die bundesgesetzlichen Vorgaben gestalten. Dauerhaft sollten die Gesundheitsbehörden ihre Hygienekontrollen intensivieren.
"Wenn Prävention erst gemeint ist, so werden wir an einem Screening möglichst aller Patienten bei der Krankenhausaufnahme nicht vorbeikommen", erklärt der VDGH-Vorsitzende. Flankierend hierzu sollte auch die im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Vergütung für entsprechende Untersuchungen beim niedergelassenen Arzt unverzüglich realisiert werden.
"Eine Beschränkung auf MRSA-Keime ist dabei nicht sachgerecht. Träger aller resistenten Keime müssen rechtzeitig erkannt und isoliert werden", so Borst. "Das Beispiel der Niederlande zeigt, dass dieses Verfahren funktioniert."
Wichtig ist es - so der VDGH-Vorsitzende - nachhaltige Hygiene- Standards sowohl in der ambulanten wie der stationären Versorgung zu etablieren und über deren Einhaltung Transparenz herzustellen. Er begrüßt, dass der Gemeinsame Bundesausschuss im Oktober beschlossen hat, Instrumente und Qualitätsindikatoren für die sektorübergreifende Versorgung erarbeiten zu lassen.
Der VDGH regt an, die Ressortforschung des Bundesgesundheitsministeriums zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen und nosokomialen Infektionen auszubauen.
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