VKD wiederspricht dem Verband Ambulantes Operieren
31.01.2011 -
VKD Pressesprecher Peter Asché erklärt: „Hier haben die ambulanten Operateure weit über das Ziel hinausgeschossen! Die Krankenhäuser an den Pranger zu stellen, nur um die eigenen Budgets zu retten, ist ein starkes Stück",
In einer gemeinsamen Presseerklärung vom 27. Januar behaupten der Verband Ambulantes Operieren, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und weitere Ärzteorganisationen, Patienten würden aus Angst vor Infektionen Operationen bei ambulant tätigen Ärzten einem stationären Aufenthalt vorziehen. Angesichts von weit über 17 Millionen stationären und 18 Millionen ambulanten Behandlungen durch Krankenhäuser im Jahr einen Krankenhausaufenthalt als Strafe darzustellen, sei geradezu demagogisch, so Asché.
Er verwies auf die steigende Zahl von ambulanten Operationen in den Krankenhäusern - laut Krankenhausstatistik der Deutscher Krankenhausgesellschaft (Quelle: BMG) stiegen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen von 12% im Jahr 1999 auf 27% im Jahr 2007. Auch das zeige, dass die Krankenhäuser das Vertrauen der Patienten hätten. Die Kliniken erfüllten im Übrigen genau wie die niedergelassenen Operateure die vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen. Sie hätten darüber hinaus aber die Hintergrundsicherheit des Krankenhauses. „Vielleicht kommen die Patienten auch deshalb gern zu uns", kommentiert Asché.
„Wir stehen einem zunehmenden Ärztemangel in beiden Sektoren gegenüber und sind verpflichtet, dieses Problem gemeinsam zu bewältigen. Konfrontation bringt uns nicht weiter. Die Krankenhäuser wollen die Kooperation mit den niedergelassenen Ärzten, wie es sie ja an vielen Stellen auch bereits gibt. Rund 6.000 niedergelassene Fachärzte arbeiten als Belegärzte in Krankenhäusern. An vielen Häusern bestehen bereits Arztpraxen und Ärztehäuser. Im Sinne der Patienten wäre es, zusammenzuarbeiten und nicht Ängste zu schüren", erklärt Peter Aschè, der Kaufmännischer Geschäftsführer des Universitätsklinikums Aachen ist.
Hintergrund:
In einer gemeinsamen Presseerklärung beklagen der Bundesverband Ambulantes Operieren (BAO), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie weitere Ärzteorganisationen, dass ambulante Operateure durch das neue GKV-Finanzierungsgesetz nicht nachvollziehbaren Budgetbeschränkungen unterliegen sowie bisherige Zuschläge entfallen. Das werde für die Versicherten negative Folgen haben.
Die Politik wende sich damit nicht nur gegen die niedergelassenen Fachärzte, sondern auch gegen deren Patienten, die unter anderem aus Angst vor Infektionen vermehrt Operationen ohne Klinikaufenthalt beim hochspezialisierten niedergelassenen Facharzt wünschten. Wenn die Budgets aufgebraucht seien, müssten sie künftig mit langen Wartezeiten oder Krankenhausaufenthalten rechnen.
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