Aus den Kliniken

Von der KV für das Zweitmeinungsverfahren bei Aortenaneurysmen zugelassen

25.03.2025 - Mit jährlich über 75 Eingriffen bei behandlungsbedürftigen Erweiterungen der Hauptschlagader (Aorta) und über 120 Aorteneingriffen insgesamt gehört die Klinik für Gefäß- und Endovascularchirurgie „am Plattenwald“ bundesweit zu den größten ihrer Art.

Von der Kassenärztlichen Vereinigung wurde sie jetzt offiziell für das Zweitmeinungsverfahren bei Aortenaneurysmen zugelassen. Wenn sie zu groß wird, muss gehandelt werden, sonst droht ein Riss, der unmittelbar lebensbedrohlich wird. Immer dann, wenn die Brust- oder Bauchschlagader einen kritischen Durchmesser erreicht, ist eine OP empfehlenswert, um ein Platzen des Gefäßes und den Tod durch Verbluten in der weiteren Folge zu verhindern. Das Zentrum für Gefäß- und Endovascularchirurgie der SLK Kliniken mit Hauptsitz im Klinikum am Plattenwald weist eine langjährige Erfahrung in der Behandlung von Aortenerkrankungen auf. Mit der erfolgten Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren bei Aortenaneurysmen untermauerte die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KV BW) die Expertise von Dr. Thomas Karl, langjähriger Direktor des Zentrums.

Er sagt: „Eine anstehende OP, ganz egal welcher Art, ist für Patientinnen und Patienten immer auch mit Ängsten verbunden. Wenn es dabei um eine lebensbedrohliche Erkrankung geht, sind die Sorgen gleich nochmal ein Stück größer. Deshalb ist es als Chirurginnen und Chirurgen auch unsere Aufgabe, Vertrauen zu schaffen und nachvollziehbar zu erklären, wie ein Eingriff abläuft. Gerade bei derart komplexen Eingriffen empfehle ich deshalb allen Betroffenen, sich eine Zweitmeinung einzuholen. Wir nehmen uns Zeit und beraten die Patientinnen und Patienten ausführlich. Wir möchten, dass alle Fragen beantwortet werden und eine gute Vertrauensbasis schon vor der Operation entsteht.“

Viel Erfahrung

Pro Jahr werden in Deutschland circa 12.000 Menschen wegen einer erweiterten Bauchschlagader behandelt – in rund 500 Kliniken. Die Mitarbeitenden des Zentrums „am Plattenwald“ verfügen mit über 120 Aorteneingriffen jährlich sowohl bei der minimalinvasiven als auch bei der offenen Technik über eine sehr große Erfahrung. Nur ein geringer Teil der gefäßchirurgischen Abteilungen führt die offene Operation noch regelmäßig durch. „Auch wenn heutzutage mehr als drei Viertel aller Eingriffe an der Brust- und Bachschlagader minimalinvasiv erfolgen, so ist es dennoch wichtig, auch über ausreichende Erfahrung in der offenen Behandlung zu verfügen, denn nicht jedes Aneurysma lässt sich minimalinvasiv gut behandeln, manche sind auch nur durch eine offene OP zu therapieren“ erklärt Dr. Karl. Nur wenn die Expertise für beide Behandlungsmethoden vorhanden ist, könne eine für den Patienten individuell passende Therapie angeboten werden.

Einmalige Technologie

Als eine von nur wenigen Kliniken in Deutschland setzt das SLK-Gefäßzentrum ein neues, KI-basiertes Gefäßnavigationssystem bei derartigen Operationen ein. Dadurch steigt die Patientensicherheit, die Strahlen- und Kontrastmittelbelastung wird reduziert und die Eingriffszeit verkürzt sich. Die Navigation durch das Gefäßsystem während des Eingriffs kann größtenteils ohne vorherige Kontrastdarstellung der Blutgefäße erfolgen. Dr. Karl: „Durch die Verwendung von CO2 als Kontrastmittel können wir das Risiko einer Nierenschädigung durch den Eingriff nahezu vollständig ausschalten, welches normalerweise circa 15 Prozent beträgt. Diese Kombination –  routinemäßiger Einsatz von KI unterstützter Navigation und CO2 als Standard-Kontrastmittel – ist deutschlandweit einmalig.“

Vorsorge rettet

Für alle, die nicht in die Verlegenheit kommen wollen, beispielsweise wegen eines Aneurysmas der Bauchaorta als Notfall auf dem OP-Tisch zu landen: Gesetzlich krankenversicherte Männer ab 65 Jahren, die als maßgebliche Risikogruppe identifiziert sind, haben seit 2018 Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Bauchaortenaneurysmen.

Gut zu wissen

Gesetzlich Versicherte haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Ärztinnen oder Ärzte, die eine Zweitmeinung abgeben wollen, brauchen eine Genehmigung der KV. Grundsätzlich können sowohl Vertragsärzte, Krankenhausärzte als auch Privatärzte eine Genehmigung erhalten. Krankenhaus- und Privatärzte benötigen zusätzlich eine Ermächtigung.

Kontakt

SLK-Kliniken Heilbronn GmbH

Am Gesundbrunnen 20 – 26
74078 Heilbronn

+49 7131 49 0
+49 7131 49 24 99

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