Willkürliche Kürzung des fachärztlichen Honorars
07.05.2018 -
Die Fachärzte für Laboratoriumsmedizin und für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie haben in einer gemeinsamen Aktion eine Resolution zur Abwertung der fachärztlichen Grundpauschale im EBM zur Honorierung der ärztlichen Leistung verabschiedet.
Diese wird bundesweit von 217 Laboren mit 723 Unterschriften sehr breit unterstützt: "Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir zur Kenntnis, dass mit Inkrafttreten der Laborreform zum 1. April 2018 nicht nur einschneidende Änderungen in der Honorarverteilung vorgenommen werden", sagt Dr. Michael Müller, Vorsitzender des ALM e.V. "Vor allem die Tatsache, dass das Honorar für unsere vertragsärztliche Arbeit als Fachärzte mit einem Federstrich um bis zu 38 Prozent und mehr gekürzt wird, ist schlichtweg nicht hinnehmbar", so der Facharzt für Laboratoriumsmedizin in Berlin, der die Resolution mit erarbeitet hat.
Die pauschale Kürzung des ärztlichen Honorars vom ersten Behandlungsfall an ist eine Konsequenz der kompletten Streichung des historisch gewachsenen und seit 2012 gültigen Anpassungsfaktors von
1,4458 bei der Berechnung der fachärztlichen Grundpauschale (EBM-Ziffer 12220). Faktisch bewirkt diese Streichung eine Abwertung des ärztlichen Honorars von 2,16 EUR auf 1,49 EUR je Behandlungsfall.
"Es gibt weder einen sachlichen noch einen anderen Grund, eine einzelne und noch dazu sehr kleine Arztgruppe so massiv in ihrem ärztlichen Honorar zu beschneiden", so Dr. Müller, der auch Vorsitzender der Sektion Niedergelassene Laborärzte im Berufsverband der Deutschen Laborärzte, BDL e.V., ist.
Die Auswirkungen der Absenkung sind nach Berechnungen der fachärztlichen Berufsverbände ALM e.V. (Akkreditierte Labore in der Medizin), BDL e.V. (Berufsverband Deutscher Laborärzte) und BÄMI e.V.
(Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie) für jeden einzelnen Arzt im fachärztlichen Labor, unabhängig von seiner Zugehörigkeit zur Facharztgruppe der Laborärzte oder Mikrobiologen, drastisch: Um mindestens 33 Prozent würde das Honorar gekürzt. "Wie groß wäre wohl der Aufschrei, wenn eine andere Arztgruppe mit solchen Honorarkürzungen konfrontiert wäre?", fragt Müller und betont: "Wir wollen aber nicht laut schreien, sondern mit Argumenten belegen, warum es der falsche Weg ist, gerade hier den Rotstift anzusetzen".
So führe diese erhebliche Abwertung der Vergütung der fachärztlichen Arbeit im Labor nicht nur zu einer systematischen Schlechterstellung der Laborärzte und Mikrobiologen im Vergleich zu anderen Ärzten bei der Honorierung der ärztlichen Leistung. Mit der zusätzlichen Anwendung der Mindestquote von 89 Prozent oder anderer Abstaffelungsregeln auf die fachärztliche Grundpauschale werde man auf nicht akzeptable Weise sogar doppelt pauschaliert - und das vom ersten Behandlungsfall an. Dr. Michael Müller: "Das ist nicht nur eine Geringschätzung der fachärztlichen Tätigkeit im Labor, sondern ein verheerendes Signal an den laborärztlichen Nachwuchs."
"Wir sehen die ärztlich verantwortete Labordiagnostik aus den fachärztlichen Disziplinen der Laboratoriumsmedizin, der Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie der Transfusionsmedizin und Humangenetik als Grundgerüst eines verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Gesundheitswesens", erklärt Dr. Daniela Huzly, Bundesvorsitzende des Berufsverbandes für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI e.V.) und fügt hinzu, dass man bereits konkrete Vorschläge zu einer angemessenen Vergütung der eigenen fachärztlichen Arbeit entwickelt und an die Entscheidungsgremien kommuniziert habe.
Prävention und Früherkennung von Krankheiten, korrekte Diagnosen als Voraussetzung einer optimalen Therapie und deren Steuerung, wie es das aktuelle Gesetz zur Reduktion der Verordnung von Antibiotika im Blick hat, könnten nur durch eine schnelle, flächendeckende und qualitätsgesicherte Verfügbarkeit labordiagnostischer Kompetenz von Laborärzten und Mikrobiologen sowie durch ausreichende Innovationsbereitschaft gewährleistet werden.
"All das leisten wir fachärztlichen Labore in Deutschland - insbesondere auch im Hinblick auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den für diese Aufgabe begrenzt zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen", heißt es in der Berliner Resolution. Die Fachärzte fordern daher gemeinsam die Verantwortlichen in den Entscheidungsgremien auf, "die aktuellen Beschlüsse in dem vorgeschlagenen Sinne anzupassen". Nur so könne auch in Zukunft eine gute Versorgung mit Labordiagnostik sichergestellt werden.