Uniklinika und Fakultäten kritisieren Preisabschläge für Mehrleistungen der Krankenhäuser
23.09.2010 -
Die Deutsche Hochschulmedizin, der Zusammenschluss der Universitätsklinika (VUD) und Medizinischen Fakultäten (MFT), kritisiert die Preisabschläge für Mehrleistungen der Krankenhäuser. Der heute von der Regierung beschlossene Kabinettsentwurf des GKV-Finanzierungsgesetzes zur Kosteneindämmung im Gesundheitswesen muss geändert werden, um die stationäre Versorgung leistungsfähig zu halten.
„Die Vergütungen für Mehrleistungen der Krankenhäuser sollen ab 2011 pauschal um 30 Prozent gekürzt werden. Eine solche Regelung hätte vor allem für die teure, personalintensive Hochleistungsmedizin negative Folgen", erklärt Professor Dieter Bitter-Suermann, Vorsitzender der Hochschulmedizin und MFT-Präsident. Besonders drastisch wären die Auswirkungen bei Transplantationen, der Versorgung von Schwerverletzten und von Frühgeborenen. Er spricht sich daher für die Streichung dieser Regelung aus.
„Die Öffentlichkeit wird zu Organspenden aufgerufen, doch sollte das Gesetz in dieser Form in Kraft treten, bleiben die transplantierenden Zentren auf Kosten sitzen, wenn sie tatsächlich ihre Fallzahl steigern können", stellt VUD-Generalsekretär Rüdiger Strehl in Berlin dar. Widersinnig und ordnungspolitisch falsch sei zudem, dass zur Verbesserung der Versorgungsqualität die Behandlung extremer Frühgeborener in Zentren konzentriert werden soll, die Mehrkosten dieser Zentren dann aber nicht voll gedeckt werden. Ein weiteres Problem besteht bei der Versorgung von Schwerverletzten, also Notfällen mit hohem Behandlungsaufwand, z. B. Unfall- oder Brandopfern. „Diese Patienten werden oft gezielt in Zentren transportiert oder von anderen, erstversorgenden Krankenhäusern dorthin zur Weiterbehandlung verlegt. Die Zentren haben eine sehr wichtige Sicherstellungsfunktion und können ihre Patientenzahlen kaum selbst steuern. Doch wenn sie mehr Patienten versorgen, werden sie für diese Mehrleistungen mit Preisabschlägen bestraft", macht Bitter-Suermann deutlich. „Die Notfallversorgung unterscheidet sich dabei von planbaren Eingriffen wie Hüft- oder Knieendoprothesen. Planbare Eingriffe kann das Krankenhaus steuern. Teilweise hat es hier in den letzten Jahren enorme Fallzahlsteigerungen gegeben, weil immer mehr Krankenhäuser diese Leistungen anbieten. Es ist nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber in einzelnen Leistungsbereichen Handlungsbedarf sieht. Die geplanten undifferenzierten Preisabschläge sind dafür aber denkbar ungeeignet, weil sie zum größten Teil die falschen Leistungen und die falschen Krankenhäuser treffen."
„Das Gesundheitsministerium rechtfertigt die Preisabschläge mit vermuteten Skaleneffekten. Das ist ein theoretisches Modell, das wenig mit der Praxis zu tun hat", so Strehl. „Die aus der Industrie bekannten Skaleneffekte können nicht pauschal auf Krankenhäuser übertragen werden. Ein Großteil der Kosten in Krankenhäusern entsteht durch Personalkosten. Die Mitarbeiter der Uniklinika arbeiten heute in vielen Bereichen schon am Anschlag. Mehr Leistung bedeutet dann zusätzliches Personal mit zusätzlichen Kosten."
„Es droht eine Unterversorgung bei der Hochleistungsmedizin", erläutert Bitter-Suermann. „Wenn medizinisch anspruchsvolle Leistungen nicht kostendeckend erbracht werden können, werden in der Hochschulmedizin auf Dauer unweigerlich Ressourcen für Forschung und Lehre zur Deckung der Defizite aus der Versorgung eingesetzt. Das gesamte Gesundheitssystem nimmt dann mittelfristig Schaden. Wir brauchen grundlegende Veränderungen im Gesundheitssystem. Dies gilt auch für Überkapazitäten im Krankenhaussektor und die Verzahnung der Sektoren."
Zusätzlich zu den Mehrleistungsabschlägen sollen die Krankenhäuser auf die Hälfte der ihnen gesetzlich zustehenden Erhöhung der Fallpauschalen verzichten. „Die leistungsstarken Uniklinika sind vom Sparpaket doppelt betroffen. Erstens steigen die Fallpauschalen deutlich langsamer als die Personal- und Sachkosten. Zweitens werden die zusätzlichen Leistungen nicht voll bezahlt. Damit tragen leistungsstarke Kliniken den Großteil der geplanten Einsparungen. Leistungsschwache Kliniken dagegen schont der Gesetzgeber. Das widerspricht allen Bekenntnissen der Bundesregierung, wonach sich Leistung lohnen soll", argumentiert Strehl.
„Krankenversorgung, Forschung und Lehre sind ein untrennbarer Aufgabenverbund. Fehlt die solide wirtschaftliche Basis in der Krankenversorgung, dann fehlt die Grundlage für international konkurrenzfähige Forschung und gute Studienbedingungen", mahnt Bitter-Suermann.
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