Personalia

Wissenschaftliches Fehlverhalten: Klinikum Ludwigshafen trennt sich von Prof. Dr. Boldt

29.11.2010 -

Ungewöhnlich deutlich hat die Leitung des Klinikums Ludwigshafen gemeinsam mit Herr Prof. Dr. Boldt mitgeteilt, dass Herr Prof. Dr. Boldt ab sofort nicht mehr im Klinikum tätig ist. Herr Prof. Dr. Boldt hat diesem Schritt ausdrücklich zugestimmt, um weiteren Schaden vom Klinikum Ludwigshafen abzuwenden und das Klinikum aus der weiteren Diskussion um seine Forschungsarbeit nach Möglichkeit herauszuhalten.

Bereits im Vorfeld haben der Geschäftsführer und der Ärztlich Direktor des Klinikums, Dr. Joachim Stumpp und Prof. Dr. Armin Grau, erklärt, dass es im Zusammenhang mit der zurückgezogenen wissenschaftlichen Arbeit zu keinen Abweichungen von der allgemein üblichen, medizinisch angezeigten und dem aktuellen Stand der Medizin entsprechenden Patientenbehandlung gekommen sei. Alle Patienten seien mit etablierten Methoden sowie ausschließlich mit zugelassenen Medikamenten behandelt worden. Die offensichtlich strittigen wissenschaftlichen Fragen im Zusammenhang mit der Publikation hätten keine Auswirkungen auf die Patientenversorgung durch das Klinikum Ludwigshafen.

Hintergrund dieses Schrittes ist der unlängst aufgekommene Vorwurf des wissenschaftlichen Fehlverhaltes gegen Herr Prof. Dr. Boldt. Eine wissenschaftliche Publikation von Herrn Professor Boldt im amerikanischen wissenschaftlichen Journal „Anesthesia and Analgesia" wurde Ende Oktober vom Herausgeber zurückgezogen. In seiner Arbeit hatte Boldt vorgegeben, zwei Medikamente, sogenannte Plasmaexpander, verglichen zu haben. Diese sollten bei zwei unterschiedlichen Patientengruppen, die während einer Operation am Herzen an eine Herzlungenmaschine angeschlossen waren, zum Einsatz kommen. Eine daraufhin eingesetzte wissenschaftliche Kommission kam nun zu dem Schluss, dass es keinen überzeugenden Beweis dafür gäbe, dass die der Veröffentlichung zugrunde liegende Studie durchgeführt wurde. Ein Indiz dafür ist, dass beispielsweise keine Labor- und Patientendaten über die Studie zur Verfügung stehen.

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) verurteilte jedes Fehlverhalten dieser Art und bedauert, dass eines ihrer Mitglieder gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen hat.

Die DGAI setzt sich seit Jahren für seriöses wissenschaftliches Verhalten ein und verpflichtet dazu auch ihre Mitglieder. Sie bedauert, dass nun ein Mitglied ihrer Gesellschaft einen Verstoß gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis begangen hat. „

Die DGAI weist daraufhin, dass sie zum ersten Mal in ihrem 57jährigen Bestehen mit einem solchen Problem konfrontiert ist. Das macht deutlich, dass Anästhesisten sich ihrer großen wissenschaftlichen Verantwortung stets bewusst sind und entsprechend seriös handeln", ergänzt Professor Dr. med. Jürgen Schüttler, Präsident der DGAI. Nach der Empfehlung der DGAI „Zur Sicherung guten wissenschaftlichen Verhaltens"2 trägt jedes wissenschaftlich tätige Mitglied der DGAI die Verantwortung dafür, dass die Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis von ihm/ihr und seinen/ihren Mitarbeitern eingehalten werden. Das Präsidium der DGAI berät derzeit über die daraus zu ziehenden personellen Konsequenzen.

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