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Individuelle parenterale Ernährung ist erstattungsfähig

13.01.2011 -

Individuelle parenterale Ernährung ist für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung erstattungsfähig. Voraussetzung ist, dass sie medizinisch indiziert ist und kein wirtschaftlicheres Standardprodukt den Bedarf des Patienten decken kann.

Individuelle Nährlösungen für spezielle Patientenbedürfnisse

Eigens zubereitete Mischlösungen erlauben es, die klinische Ernährung optimal an den spezifischen Nährstoffbedarf des Patienten anzupassen. Bei Menschen mit Tumorerkrankungen, Kurzdarm-Syndrom oder einer chronisch intestinalen Pseudoobstruktion können in Einzelfällen Abwei-chungen vom Standard nötig sein.1,2,3,4,5 Besonders häufig indiziert ist individuelle parenterale Ernährung bei dialysepflichtiger Niereninsuffizienz6 , da diese Erkrankung mit ausgeprägten Störungen des Stoffwechsels einhergeht. Ein spezielles Verfahren (intradialytische parenterale Ernährung) bietet die Möglichkeit, die Betroffenen während der Dialyse zu ernähren. Auch bei pädiatrischen Patienten sind meist individuell angepasste Ernährungslösungen notwendig, weil deren Bedarf an Nährstoffen und Flüssigkeit stark variiert.7 Der Verordner entscheidet anhand der spezifischen Charakteristika des jeweiligen Einzelfalles, ob maßgeschneiderte Produkte notwendig sind.

Vorbeugung von Regress: Ausführliche Dokumentation und regelmäßiges Screening

Um das Risiko eines Regresses zu minimieren, sollten die vorgenommenen Maßnahmen genau dokumentiert und der Zustand des Patienten regelmäßig überprüft werden. In die Dokumentation fließen Parameter des Ernährungszustandes (z. B. BIA-Messung, Nutritional Risk Screening (NRS)) und Laborwerte ebenso ein wie Medikamentenverordnungen. Zusätzlich ist es im Umgang mit den Kostenträgern hilfreich, die Zusammensetzung der Standardprodukte für parenterale Ernährung zu kennen. Dadurch kann der Verordner im Einzelfall besser begründen, warum eine Abweichung notwendig war. Auch der Einsatz von ernährungstherapeutischen Maßnahmen (z. B. Adaption oraler Nahrungsaufnahme durch Ernährungsberatung, Einsatz von Trinknahrung), die die parenterale Ernährung ergänzen oder substituieren könnten, sollte aufgezeichnet werden.8

Literatur

  1. Bozzetti F et al. Clin Nutr 2009, 28:445-54.
  2. Hasenberg T et al. Colorectal Dis 2010, 12:190-199.
  3. Shang E et al. JPEN J Parenter Enteral Nutr 2006, 30:222-30.
  4. van Gossum A et al. Clin Nutr 2009, 28:415-27.
  5. Seidl H et al. Z Gastroenterol 2008, 46:704-11.
  6. Cano NJ et al. Clin Nutr 2009, 28:401-14.
  7. Koletzko B et al. J Pediatr Gastroenterol Nutr 2005, 41:S1-S87.
  8. Bischoff SC et al. Aktuel Ernährungsmed 2007, 32:S35-S40.

Hintergrundinformation

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) e.V. äußert sich mit Bezug auf die von ihr erarbeitete S3-Leitlinie „Parenterale Ernährung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) in einer aktuellen Stellungnahme zu diesem Thema:

„[...]Die parenterale Ernährung [ist] bei sorgfältiger Indikation - z.B. ausgeprägte Mangelernährung im Rah-men einer Tumorerkrankung oder bei Kurzdarmsyndrom - nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten der ora-len und enteralen Ernährung erstattungsfähig [...]. Es versteht sich von selber, dass hierbei das allgemein ge-ltende Wirtschaftlichkeitsgebot (§12 Abs. 1 SGV V) beachtet wird und die Leistung‚ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich‘ sein muss. Allerdings besteht auch Konsens darüber, dass die Qualität der Behandlung und eine Berücksichtigung des medizinischen Fortschrittes (§2, §70 Qualität und Wirksamkeit SGB V) gewahrt werden müssen. Dieses kann bedeuten, dass eine parenterale Ernährungstherapie nicht mit Standard-produkten erfolgen kann, sondern unter Beachtung der medizinischen Fakten eine individuell konzipierte parenterale Ernährung indiziert und damit auch erstattungsfähig ist."

Weitere Informationen finden Sie auch unter: www.dgem.de

Kontakt

Fresenius Kabi Deutschland GmbH-

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