DKG zur Sondersitzung der Gesundheitsministerkonferenz
07.04.2011 -
Zur Übereinkunft von Bund und Ländern, gemeinsam die ambulante medizinische Versorgung sicherstellen zu wollen, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
"Die Krankenhäuser begrüßen, dass die Koalition handeln will, um dem Ärztemangel entgegen zu wirken und die medizinische Versorgung zu sichern. Die vorgesehene Schaffung von mehr Studienplätzen und ein neues Auswahlverfahren zum Studium der Humanmedizin sind Schritte in die richtige Richtung.
Angesichts der gravierenden Defizite des bestehenden vertragsärztlichen Bedarfsplanungs- und Zulassungssystems befürworten die Kliniken, dass Methodik und Organisation der ambulanten Versorgungsplanung geändert werden sollen. Die Krankenhäuser nehmen schon heute mit ca. 20 Millionen Fällen an der ambulanten medizinischen Versorgung teil. Sie sind auch weiterhin bereit, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Sicherstellung der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung mitzuwirken. Die mit den Eckpunkten vorgesehene verstärkte Einbeziehung der Krankenhäuser bei lokalem Versorgungsbedarf ist im Grunde schon heute möglich. Die Krankenhäuser erwarten, dass mit dem Versorgungsgesetz die Einbeziehung der Krankenhäuser in die ambulante Versorgung auf eine stabilere und besser planbare Grundlage gestellt wird.
Die Kliniken appellieren an die Koalitionsparteien und die Länder, die spezialärztlichen ambulanten Leistungen der Krankenhäuser, wie z. B. ambulante Krebsbehandlungen, nicht in die Bedarfsplanung einzubeziehen. Diese Leistungen zeichnen sich insbesondere durch das Zusammenwirken verschiedener Facharztgruppen und besondere medizinisch-technische Ausstattungsmerkmale aus. Die Zulassung zu diesen Leistungen sollte ausschließlich nach Qualitätsgesichtspunkten erfolgen. Krankenhäuser und spezialisierte Arztpraxen, die die Qualitätsmerkmale erfüllen, sollen unabhängig von der Bedarfsplanung die Leistungen erbringen können.
Dreh- und Angelpunkt bei der Sicherung der medizinischen und pflegerischen Versorgung sind attraktive Arbeitsplätze und gute Arbeitsbedingungen. Nur so kann die Begeisterung für die Tätigkeit im Gesundheitswesen gestärkt werden. Dazu sind Investitionen in Personal erforderlich. Vielen Krankenhäusern steht aufgrund der Kürzungen durch das GKV-Finanzierungsgesetz im Jahr 2011 lediglich ein Vergütungszuwachs von unter einem Prozent zur Verfügung. Zum Teil müssen Absenkungen der Vergütungen hingenommen werden. Angesichts deutlich steigender Preise und hoher Tarifabschlüsse führt dies zu einer erneuten Öffnung der Kostenschere und nimmt den Krankenhäusern Gestaltungsspielräume zur Verbesserung der Personalsituation. Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht für die folgenden Jahre weitere Kürzungen bei den Krankenhausvergütungen vor. Die DKG appelliert an die Koalitionspartner, den Vollzug der für das Jahr 2012 vorgesehenen Kürzungen auszusetzen."