DKG zum Entwurf eines Versorgungsgesetzes
30.05.2011 -
Zum bekannt gewordenen Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG),:
"Wir anerkennen das Bemühen um einen fairen Ausgleich beim Miteinander von Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten im ambulanten ärztlichen Leistungsspektrum. Wichtig ist, dass das Gesundheitssystem für den medizinischen Fortschritt offen bleibt. Mit der Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) werden die besonderen Belange der einzelnen Bereiche sachgerechter berücksichtigt.
Der bereits mit den Eckpunkten eingeschlagene Kurs zur Sicherung der ambulanten Versorgung wird durch die bessere Einbeziehung der Leistungen der Krankenhäuser im Grundsatz gehalten. Allerdings sieht die DKG mögliche Hemmnisse im Detail, die den Zugang der Patienten zur ambulanten Krebsbehandlung im Krankenhaus erschweren.
Die Sicherung der medizinischen Versorgung kann letztlich nur gelingen, wenn im Gesundheitswesen attraktive Arbeitplätze angeboten werden können. Die Kliniken müssen in die Lage versetzt werden, den Anstieg der Personalkosten zu refinanzieren. Deshalb müssen die aktuellen Finanzierungsprobleme der Kliniken in das Versorgungsgesetz aufgenommen und gelöst werden."