Ambulante Versorgung durch Krankenhäuser stärken und sichern
29.06.2011 -
Anlässlich der heutigen Anhörung zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) haben der Deutsche Evangelische Krankenhausverband e.V. (DEKV) und der Katholische Krankenhausverband Deutschlands (KKVD) eine gemeinsame Stellungnahme herausgegeben. Nach Ansicht der christlichen Verbände schränkt der Referentenentwurf bewährte Handlungsspielräume der Kliniken ein, anstatt die Potentiale der Krankenhäuser effizient zu nutzen. Es müsse den Patienten ermöglicht werden, die Fachkompetenz der Krankenhäuser ohne Abstriche auch in der ambulanten medizinischen Versorgung zu nutzen.
Die christlichen Verbände begrüßen, dass ein Ziel des Gesetzentwurfes ist, auch in Zukunft eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger in strukturschwachen Regionen sicherzustellen. Gerade in weniger dicht besiedelten Gebieten werden Krankenhäuser zunehmend zu Garanten der Versorgung, im ambulanten Bereich generell und speziell bei der Notfallversorgung. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dieser Tatsache nur unzureichend Rechnung! Die vorgesehenen Möglichkeiten für Krankenhäuser, sich an der ambulanten Versorgung bzw. an der ambulanten spezialärztliche Versorgung zu beteiligen eröffnen einen Wettbewerb um die beste Versorgung zwischen Krankenhäusern und Vertragsärzten. Die vorgesehenen Überweisungsvorbehalte und Zwangskooperationen erschweren und verfälschen diesen Wettbewerb, kritisieren die christlichen Krankenhausverbände. Zu befürchten sei, so KKVD und DEKV, dass diese Regelungen zu Lasten einer möglichst optimalen Versorgung der betroffenen Patienten gingen.
Nach Ansicht der beiden Verbände geht der Gesetzentwurf nicht weit genug, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des Fachpersonalmangels und der demographischen Entwicklung abzusichern. Sie mahnen an, die sich abzeichnenden personellen Engpässe in den Krankenhäusern ebenfalls in den Blick zu nehmen, da diese zu einer Verschärfung der Versorgungssituation führen werden. So begegnet der Gesetzentwurf zwar dem Ärztemangel im vertragsärztlichen Bereich; Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Kliniken, die wesentlich dem Ärzte- und Pflegekräftemangel begegnen könnten, sind jedoch nicht vorgesehen. Die derzeitigen Arbeitsbedingungen in den Krankenhäusern sind eine unmittelbare Folge des anhaltenden Einspardrucks. Dieser würde durch absehbare Personalkostensteigerungen weiter verschärft, kritisieren die christlichen Krankenhausverbände. Sie fordern deshalb eine angemessene Vergütung der Krankenhausleistungen und eine Rücknahme der zusätzlichen finanziellen Belastungen durch das GKV-Finanzierungsgesetz.
Nach Einschätzung der Verbände sind zudem die für Krankenhäuser vorgesehenen Einschränkungen beim Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) sachlich nicht begründbar, wettbewerbsfeindlich und für die sektorenübergreifende Versorgung kontraproduktiv. Sie liegen weder im Interesse von Patientinnen und Patienten noch von Ärztinnen und Ärzten. Medizinische Versorgungszentren in Trägerschaft von Krankenhäusern ermöglichen eine effiziente sektorenübergreifende Versorgung und stellen attraktive Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte dar. Kriterien für die Zulassung zum Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren müssen die zu erwartende Versorgungsqualität, die Belange der zu versorgenden Patienten und die Kompetenz des Trägers bzw. Betreibers sein. Eine Bevorzugung von Vertragsärzten sei nicht hinnehmbar.
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