Aus den Kliniken

Bundeskabinett billigt finanzielle Hilfen für Krankenhäuser

Kritik kommt von den Universitätskliniken

17.04.2013 -

Das Bundeskabinett hat den vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Vorschlägen für kurzfristig wirksame Maßnahmen zu finanziellen Hilfen für Krankenhäuser zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sehen eine Entlastung der Krankenhäuser in den Jahren 2013 und 2014 in Höhe vor rd. 1,1 Mrd. € vor.

Die geplanten Maßnahmen entlasten die Krankenhäuser in mehreren Schritten. Zunächst wird ein Teil der Personalkostensteigerung, der durch die Tarifabschlüsse im Jahr 2013 ausgelöst wurde, durch die Kostenträger finanziert. Im zweiten Schritt wird den Vertragspartnern in den Jahren 2014 und 2015 die Möglichkeit gegeben, die tatsächlichen Steigerungen bei den Personal- und Sachkosten bis zum vollen Orientierungswert im Finanzierungssystem zu berücksichtigen

Als weitere Maßnahme wird zur Stabilisierung der Versorgung ein Versorgungszuschlag eingeführt, durch den die in der Vergangenheit vielfach kritisierte doppelte Degression für den Krankhausbereich insgesamt neutralisiert wird. Der Mehrleistungsabschlag für Krankenhäuser bleibt erhalten. Kliniken, die ihre Mengen bei Operationen nicht ausweiten, werden durch den Versorgungszuschlag entlastet.

Zur Unterstützung der Krankenhäuser bei der erforderlichen zügigen Ausstattung mit Hygienepersonal ist ein Hygiene-Förderprogramm vorgesehen, mit dem die Neueinstellung und Aufstockung vorhandener Teilzeitstellen sowie die Fort- und Weiterbildung zu qualifiziertem Hygienepersonal gefördert werden. Nach Auslaufen des Förderprogramms werden die für Neueinstellungen und Aufstockungen bereitgestellten Mittel in die Landesbasisfallwerte einfließen, so dass sie den Kliniken dauerhaft zur Verfügung stehen.

Kritik am Gesetzentwurf der Regierungskoalition kommt aus den Reihen der Universitätskliniken. Der Verband der Universitätsklinika (VUD) bemängelt, dass der der Gesetzentwurf keine nachhaltigen Lösungen anbietet.

Die Universitätsklinika werden als Hochleistungskrankenhäuser, die viele schwere Krankheitsfälle behandeln, in dem Gesetzentwurf massiv benachteiligt. Denn die im Hilfspaket vorgesehenen zusätzlichen Mittel sollen nicht nach dem Aufwand der Klinika für die Behandlung, sondern pauschal pro Krankenhausfall zugewiesen werden. Das heißt, es ist egal, ob es sich um ein frühgeborenes Baby handelt, das mit maximalen Aufwand versorgt wird oder um eine Blindarmoperation. „Die Regierungskoalition verteilt das Geld mit der Gießkanne pro Fall. Damit führt sie die Logik des Fallpauschalensystems, das nach der Schwere des Falls unterscheidet, ad absurdum", sagt Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD.

Zudem sieht der VUD in dem Entwurf keine langfristige Lösung des sogenannten „Scherenproblems", was bedeutet, dass die Kosten für Personal, Medikamente und Energie schneller steigen, als die von den Krankenkassen gezahlten Entgelte. Es werden zwar 2013 und 2014 anteilige Mittel zur Verfügung gestellt, ab 2015 werden aber trotz bleibender Kosten die Budgets wieder gesenkt. Von einer Konzeption der Krankenhausfinanzierung mit dauerhaften Lösungen ist das Hilfspaket entsprechend weit entfernt.

Die Agenda einer nachhaltigen Finanzierungspolitik müsste aus Sicht des VUD das Scherenproblem lösen, die Investitionsfinanzierung in die normalen Entgelte integrieren sowie ein Programm zur Erarbeitung und praktischen Erprobung von Qualitätskriterien erarbeiten.

 

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