Gesundheitspolitik

VUD zum Versorgungsstrukturgesetz: Kritik an fehlender Zulassung von Hochschulambulanzen

18.08.2011 -

Der VUD kritisiert am Versorgungsstrukturgesetz die fehlende Zulassung von Hochschulambulanzen. Dies werde der Tatsache nicht gerecht, dass mmer mehr Patienten mit schweren und seltenen Erkrankungen in den Ambulanzen der Universitätsklinika versorgt werden.

Dies hat eine aktuelle Trend-Umfrage bei 28 Uniklinika in Deutschland gezeigt, die der Verband der Universitätsklinika Deutschlands VUD am 17. August 2011 bei einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat.

Dennoch wird das Versorgungsstrukturgesetz, das am im August 2011 vom Bundeskabinett verschiedet worden ist, diesem wachsenden Bedarf und den Anforderungen der Hochschulmedizin nicht gerecht. Das Gesetz gibt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Zuständigkeit, die Inhalte und Grenzen der hochspezialisierten ambulanten Versorgung festzulegen. Dies werde der G-BA nicht leisten können, sagte Rüdiger Strehl, Generalsekretär des VUD. Überdies sei es gerade das Wesen innovativer spezialisierter Krankenversorgung, dass sie jenseits von gesetzlichen Regelungen medizinisches Neuland beschreite.

Die Beschränkung der Hochschulambulanzen auf Forschung und Lehre sei zudem realitätsfern und überholt. „Die Hochschulambulanzen sind längst ein wichtiger Teil der ambulanten Krankenversorgung, und das fast zum Nulltarif", so Strehl.

„In einem Gesetz, das die bessere Versorgung der Bevölkerung zum Ziel hat, sollte dieser Aspekt unbedingt berücksichtigt werden." Nur in Deutschland gebe es das Monopol, dass dieser Bereich der Krankenversorgung den Vertragsärzten vorbehalten sei.

Derzeit werden die hochspezialisierten Ambulanzleistungen mit einer geringen Pauschale vergütet. Der VUD fordert, die Zulassung der Hochschulambulanzen auf den §116 b SGB V zu erweitern. Im Rahmen eines Einkaufsmodells hätten die Krankenkassen dann flexible Möglichkeiten zur Ausgestaltung dieses Bereichs.

 

 

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