SPECTARIS fordert Öffnung der Telematikinfrastruktur für nichtärztliche Leistungserbringer und Konsiliarleistungen
12.05.2015 -
In Gesprächen mit den Berichterstattern der Großen Koalition zum eHealth-Gesetz, Frau Dr. Leikert für die CDU und Herrn Heidenblut für die SPD, hat SPECTARIS seine Erwartungen und Forderungen an das zurzeit zur Beratung anstehende eHealth-Gesetz formuliert. Das Wohl der Patienten sollte für SPECTARIS immer im Vordergrund stehen. Die Telemedizin bietet in diesem Zusammenhang eine Reihe von Vorteilen. Sie ermöglicht, dass der Patient intensiv in das Management seiner Erkrankung einbezogen wird. Durch die intersektorale Vernetzung steigt die Qualität und Effizienz der Versorgung und klinische Expertise wird ohne direkte Anwesenheit bis in das häusliche Umfeld realisiert. Ein weiterer Vorteil der Telemedizin besteht darin, dass dadurch der Fachkräftemangel bei ärztlichem und nichtärztlichem Personal in strukturschwachen Regionen abgefedert werden kann.
Damit diese Vorteile der Telemedizin wirken können, hat SPECTARIS in seiner Stellungnahme und in den Gesprächen auf die Notwendigkeit hingewiesen, die aufzubauende Telematikinfrastruktur unbedingt auch für nichtärztliche Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu öffnen. Diese sind schließlich diejenigen, welche für die Anbindung der Patienten in der häuslichen Umgebung an Ärzte und Kliniken maßgeblich verantwortlich sind. Um diese Vernetzung von Arzt/Klinik und Patient zu fördern und somit die Potenziale der Telemedizin auszuschöpfen, bedarf es entsprechender Anreize. Nichtärztliche Leistungserbringer benötigen eine solide Grundlage, um derartige Aufgaben zu übernehmen. Werden erfolgreiche Kooperationen nicht in eine Regelversorgung überführt, Leistungen nicht angemessen vergütet und nicht gesetzlich flankiert, verlieren die Leistungserbringer das Interesse an der intersektoralen Vernetzung. Wertvolle medizinische Potenziale stehen zu Lasten der betroffenen Patienten dann nicht zur Verfügung und bleiben für die Optimierung der Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung ungenutzt.
Sorge bereitet SPECTARIS zudem, dass im Gesetzentwurf nur einzelne Anwendungen einer Telematikinfrastruktur herausgegriffen werden, viele aber schon heute genutzte Anwendungsgebiete ungeregelt bleiben sollen. Bereits heute werden wichtige Konsiliarleistungen für andere telemedizinische Leistungen angeboten, die daher entsprechend zu berücksichtigen sind. Der Gesetzentwurf ist hier viel zu restriktiv ausgestaltet. So bleiben die großen Potenziale, die die Telemedizin bietet, unerschlossen.
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