Niedersächsische Krankenhäuser weiterhin in schwierigem Fahrwasser
07.03.2016 -
„Die grundlegenden Probleme der Krankenhäuser werden mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) nicht gelöst, auch wenn einige Kernforderungen der Krankenhäuser von der Bundespolitik darin aufgegriffen wurden“, dieses Fazit zog der scheidende Vorsitzende der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG), Dr. Gerhard Tepe, im Rahmen einer NKG-Mitgliederversammlung in Hannover.
„Insbesondere gefährden ein fehlendes Konzept für die Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer sowie die steigende Bürokratie zunehmend die Leistungsfähigkeit unserer Krankenhäuser“, führte Dr. Tepe als Hauptkritikpunkte am KHSG an. Vor diesem Hintergrund sei die finanzielle Situation der niedersächsischen Krankenhäuser weiterhin kritisch.
Dr. Tepe betonte, „dass eine auskömmliche Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten durch die Bundesländer stärker in den Fokus rücken muss“. Denn die Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser hänge unmittelbar auch von ihren Investitionsmöglichkeiten ab. Allein in Niedersachsen belaufe sich der Investitionsstau auf 1,6 Milliarden Euro. Dieser lasse sich jedoch nicht auflösen, wenn das seit 2003 in Niedersachsen nicht erhöhte Investitionsvolumen weiterhin eingefroren bleibe. „Ohne ein klares Signal aus der Politik, dass die Leistungs- und Investitionsfähigkeit der Krankenhäuser nachhaltig und zusätzlich unterstützt wird, bleiben die Rahmenbedingungen besorgniserregend schlecht“, so Dr. Tepe.
NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke ergänzte: Die seit Jahren mangelhafte Investitionsförderung habe nicht nur zu baulichem Substanzverlust in vielen Krankenhäusern geführt, sondern erschwere optimale Klinikabläufe. Sie verhindere zudem dringend erforderliche Modernisierungen der Medizintechnik. Es sei ihm ein Rätsel, wie dies mit der Qualitätsoffensive in Einklang zu bringen sei, die die Politik im Rahmen des KHSG ausgerufenen habe.
Laut Engelke benötigen die Krankenhäuser nach wie vor Hilfe, um die hochwertige Versorgung ihrer Patienten aufrecht zu erhalten und ihren hochqualifizierten und motivierten Mitarbeitern angemessene attraktive Arbeitsbedingungen bieten zu können. Hierzu gehörten neben einer guten Bezahlung auch planbare Arbeitszeiten, Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie ein Ende der zunehmenden Bürokratisierung und belastenden Arbeitsverdichtung. Dafür müssten der Bund und das Land jedoch gleichermaßen für faire und finanziell auskömmliche Rahmenbedingungen sorgen. Ansonsten sei jede von der Politik noch so gut gemeinte “Qualitätsoffensive in den Krankenhäusern” nicht mehr als ein Lippenbekenntnis.
In ihrem Grußwort führte Cornelia Rundt, Niedersachsens Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, aus, „dass mit der Krankenhausreform wichtige Erfolge erzielt werden konnten, um die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser zu verbessern“. So sei bundesweit ein Pflegestellenförderprogramm in Höhe von 660 Millionen Euro aufgelegt worden. Auch bleibe der Versorgungszuschlag von 500 Millionen Euro bundesweit erhalten. Die Ministerin nannte zudem den Strukturfonds für Krankenhausinvestitionen, der Niedersachsen zusätzliche Mittel in Höhe von 94 Millionen Euro bringen werde. Diese könnten auch für die Tilgung von Krankenhauskrediten verwendet werden, wodurch sich das Investitionsvolumen erhöhe.
Der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Landrat Thomas Reumann, bewertete das Krankenhausstrukturgesetz grundsätzlich positiv. Im Rahmen seines Referats stellte aber auch er klar, dass es keine Verbesserung bei der unzureichenden Investitionsfinanzierung bringe. „Wir werden deshalb bundesweit die Länder noch viel drängender in die Pflicht nehmen müssen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden.“ Krankenhausplanung sei Ländersache. Das sei gut so. Dazu gehöre dann aber auch eine auskömmliche Investitionsfinanzierung. „Das eine bedingt das andere“, so Reumann.
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