Intelligent managen und entsorgen
Abfallkonzept im Gesundheitsdienst – ein kleiner Überblick
Jede Einrichtung des Gesundheitsdienstes - ob Arztpraxis oder Großklinikum - braucht ein Abfallkonzept, das Antworten gibt auf die Fragen nach der richtigen Sammelstelle, den richtigen Entsorgungsbehältern etc. In größeren Einrichtungen wacht ein Abfallbeauftragter darüber, dass dieses Konzept auf dem neuesten Stand ist und korrekt umgesetzt wird. Er richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des bundesweit gültigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG).
Das Gesetz schreibt Ländern und Kommunen vor, Müll so zu entsorgen, dass weder Bürgern noch Umwelt daraus ein größerer Schaden entstehen kann. Die Kommunen regeln die Entsorgung von Abfällen in der kommunalen Abfallverordnung, genau auf die Situation in der jeweiligen Region zugeschnitten.
Da Abfälle aus dem Gesundheitswesen gelegentlich Infektionen oder auch schlicht Ekel auslösen können, gibt es hierfür gleichfalls bundeseinheitlich geltende Regelungen. Diese sind im Merkblatt der „Länderarbeitsgemeinschaft Abfall aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA, 1)" einsehbar. Weil ordentliche Entsorgung auch Mitarbeiterschutz ist, findet sich in der TRBA /BGR 250 (2) unter Ziffer 7.3 „Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege" und im Anhang 2 eine tabellarische Zusammenstellung der infrage kommenden Müllsorten mit Entsorgungshinweisen. Da Müll auch transportiert werden muss, kommt auch die „Gefahrgutverordnung Straße" zum Tragen, die entsprechende Markierungen auf Behältern mit potentiell gefährlichem Inhalt fordert.
Abfälle richtig bezeichnen
Ein komplexes System aus Abfallschlüsseln (AS) hat im Rahmen der Erstellung des Europäischen Abfallkatalogs (EAK) die frühere Eingruppierung in „A-Müll" bis „E-Müll" ersetzt. Daher stehen in Abb. 1 die alten Bezeichnungen den jetzt gültigen gegenüber:
Hinzu kommen Sondermüllfraktionen wie z.B. Altbatterien und Sperrmüll, der in einigen Kommunen an bestimmten Tagen gesammelt, bei anderen auf Bestellung abgeholt wird.
„Biomüll" obliegt der Sammlung der Kommunen und gilt als Siedlungsabfall, während Speisereste aus der Küche getrennt gelagert und im Allgemeinen von privaten Anbietern abgeholt und verwertet werden.
Abfälle richtig sammeln
Nun kommt es darauf an, durch geeignete Behälter eine den Vorgaben entsprechende Entsorgung sicherzustellen. Dabei kann wie folgt vorgegangen werden:
Hausmüll
Für die Sammlung des Hausmülls bieten sich Säcke einer typischen Farbe (z.B. grau oder blau) an. Diese können undurchsichtig sein, andere Anforderungen bestehen im Grunde nicht. Hausmüll, der in Funktionsstellen und Pflegestützpunkten anfällt, wird nach Wertstoffen getrennt, Abfälle aus Patienten- oder Bewohnerzimmern sowie öffentlichen Abfalleimern werden unsortiert entsorgt.
Müll von Pflege und OP
Jeder potentiell kontaminierte Müll ist „B-Müll" und gemäß AS 18 01 04 zu entsorgen. Dieser Müll wird in undurchsichtigen Säcken gesammelt, die sich farblich von den Hausmüllsäcken unterscheiden (z.B. rot sind) und eine Foliendicke von mindestens 0,08 mm aufweisen. Sie sind so zu transportieren und zu lagern, dass die Säcke nicht beschädigt werden und Unbefugte keinen Zugang haben. Entsorgt werden sie in den Hausmüllcontainer bzw. entsprechend sicheren Presscontainer. Scharfe und spitze Gegenstände kommen in verschließbare Einwegbehältnisse, die durchstichsicher, bruchfest und in Größe und Einfüllöffnung abgestimmt auf das zu entsorgende Gut sind. Sie müssen durch Farbe, Form oder Beschriftung eindeutig als Abfallbehältnisse zu erkennen sein. Ihre Abfallnummer lautet AS 18 01 01.
Während der Inhalt von Absaugbehältern dem Abwassersystem zugeführt werden kann, sind Amputate, Organteile, soweit sie nicht durch die Pathologie aufgearbeitet werden, als AS 18 01 02 (E-Müll) in undurchsichtigen, flüssigkeitsdichten und gekühlten Behältern bis zur Aufbewahrung zu entsorgen.
Zytostatika (AS 18 01 08)
Systeme mit geringen Rückständen können normal entsorgt werden, ansonsten erfolgt sie in gekennzeichneten, dichten Behältern, deren Deckel nach Verschluss nicht mehr geöffnet werden kann.
Laborabfälle
Chemische Laborabfälle werden nach Säuren, Laugen, anorganisch und organisch getrennt und unter den im Sicherheitsdatenblatt und der Betriebsanweisung nach § 14 GefahrstoffV angegebenen Nummern entsorgt. Die AS 18 01 06 kann verwendet werden, wenn keine andere Nummer vorgegeben ist. Blutabfälle werden heute meist als infektiöser Müll (siehe unten) entsorgt, mikrobiologische Kulturen auf jeden Fall.
Infektiöser Müll (C-Müll, AS 18 01 03)
Für diesen stehen Behälter zur Verfügung, die bauartgeprüft, stabil und verbrennbar sind. Da deren Deckel, wenn sie fest verschlossen wurden, sich nicht mehr öffnen lassen, werden sie während der Sammlung nur aufgelegt. Der Verschluss erfolgt, wenn der Behälter dreiviertel gefüllt ist. Vor dem Entfernen wird er außen desinfiziert. Die Zwischenlagerung erfolgt möglichst gekühlt (<15°C). Infektiöser Müll entsteht bei folgenden Infektionserkrankungen: Brucellose, Cholera, Diphtherie, Creutzfeld-Jakob-Erkrankung, auch neue Variante (nur Liquor-kontaminierte Gegenstände), Bovine Spongiforme Enzephalitis (BSE), Lepra, Maul- und Klauenseuche, Meningitis, Milzbrand, Paratyphus A, B und C, Pest, Pocken, Poliomyelitis, Q-Fieber, Rotz, Tollwut, Tuberkulose (offen), Tularämie, Typhus, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, infektiöse Hepatitis B, C, D (blutige Abfälle) und HIV (dito). Auch mikrobiologische Kulturen gehören dazu. Der Abfall darf nicht sortiert und nicht verpresst und nur in Sonderverbrennungsanlagen verbrannt werden. Nach Thermodesinfektion kann er als 18 01 04 dem Hausmüll zugegeben werden.
Kontakt:
Priv. Doz. Dr. med. A. Schwarzkopf
Facharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie
Öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger für Krankenhaushygiene