Hygiene

Arzneimittel-Festbeträge angepasst

06.07.2010 -

Der GKV-Spitzenverband hat am 29.06.2010 die Festbeträge für 20 Festbetragsgruppen angepasst. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen), zwölf Gruppen der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen) und sieben Gruppen der Stufe 3 (Arzneimittel mit therapeutisch vergleichbarer Wirkung).

Zuvor hatte der GKV-Spitzenverband zu den Anpassungsvorschlägen vom 25.02.2010 für 26 Festbetragsgruppen in der Zeit vom 09.03.2010 bis 07.04.2010 in einem geordneten und transparenten Verfahren die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durchgeführt, bei der Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen konnten.

In 20 der 26 Festbetragsgruppen wird der Festbetrag aufgrund der Marktdynamik abgesenkt. Nach den Anpassungsbeschlüssen wird in allen Gruppen eine für die Therapie hinreichende Arzneimittelauswahl sowie eine in der Qualität gesicherte Versorgung gewährleistet. Der GKV-Spitzenverband hat bei seinen Beschlüssen auch das Zusammenwirken von Festbeträgen und Zuzahlungsfreistellungsgrenzen angemessen berücksichtigt, um auch weiterhin einen wirksamen Preiswettbewerb zu unterstützen. In sieben Gruppen wurden höhere Festbeträge als in der Anhörung vorgeschlagen festgesetzt und in sechs Gruppen wurde auf eine Anpassung verzichtet.

Diese neuen Festbeträge treten zum 01.09.2010 in Kraft. Insgesamt führen die Beschlüsse zu einem zusätzlichen Einsparvolumen von 460 Mio. Euro pro Jahr. Damit summiert sich das Einsparvolumen durch die von den Krankenkassen festgesetzten Arzneimittel-Festbeträge insgesamt auf 4,7 Mrd. Euro für 2010. Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 18 Festbetragsgruppen festgelegt

Ferner hat der GKV-Spitzenverband am 29.06.2010 Zuzahlungsfreistellungsgrenzen für 18 der 20 angepassten Festbetragsgruppen, bei denen Einsparungen für die GKV zu erwarten sind, mit Inkrafttreten zum 01.09.2010 festgelegt. Durch diese Beschlüsse sind dann für insgesamt 222 Festbetragsgruppen mit rund 25.000 Fertigarzneimitteln Zuzahlungsfreistellungsgrenzen in Kraft.

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