Hygiene

Qualitätssicherung durch Krankenhausapotheker

10.06.2012 -

Qualitätssicherung durch Krankenhausapotheker. Der Ruf nach einer medizinischen Versorgung, die höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entspricht, ist gerade in jüngster Zeit auch in der Öffentlichkeit wieder lauter geworden. So erklärte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erst vor wenigen Wochen bei Vorstellung der „Agenda Patientensicherheit 2007“ in Berlin, dass alle Anstrengungen unternommen werden müssten, um die Arzneimittelsicherheit zu stärken. Die Forderung ist berechtigt – allein an der Umsetzung hapert es. Denn: Gäbe es ein Bewusstsein für eine qualitätsgesicherte Arzneimitteltherapie in deutschen Krankenhäusern, so wären die Krankenhausapotheker zweifelsfrei ein wesentliches Element dieser Qualitätssicherung und nicht, wie seit längerem der Fall, hinsichtlich der personellen Ausstattung Schlusslicht in Europa.

„Während im EU-weiten Durchschnitt neun Klinikapotheker auf 1.000 Krankenhausbetten kommen, sind es in Deutschland gerade mal drei“, kritisierte Michael Lueb, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA), bei Eröffnung des 32. Wissenschaftlichen Kongresses der ADKA in Weimar. Die Spitzenreiter im europäischen Vergleich lägen sogar bei einer Bezugsgröße von 15 bis 20 Kollegen pro 1.000 Betten. Um den Stellenanteil deutscher Klinikapotheker auf EU-Niveau anheben zu können, sei nicht zuletzt die Politik gefordert, die dafür erforderlichen strukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Das zum 1. April in Kraft getretene GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) impliziert weit reichende Folgen für die Krankenhäuser, wovon auch die Arzneimittelversorgung bei Entlassung der Patienten betroffen ist. Wird bei der Entlassung häusliche Krankenpflege verordnet, kann das Krankenhaus Arzneimittel für die Dauer von bis zu drei Tagen mitgeben.

„Die Krankenhäuser, die von dieser neuen Möglichkeit Gebrauch machen wollen, werden sehr schnell erkennen, dass zur Erfüllung dieser Aufgabe die Unterstützung der Klinikapotheker als Arzneispezialisten unverzichtbar ist“, betonte Lueb. Die Krankenhausapotheker fühlten sich verantwortlich für die gesamte Medikationskette im Krankenhaus, griff der ADKA-Präsident das Zentralthema des Kongresses auf. Um allerdings die sich daraus ableitenden Aufgaben zum Schutz der Patienten im erforderlichen Maße wahrnehmen zu können, bedarf es zwingend der Behebung der derzeit herrschenden eklatanten Strukturdefizite. Die ADKA fordert daher die politisch Verantwortlichen auf, die weitere Entwicklung nicht dem Spiel der freien Kräfte zu überlassen, sondern die hier notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Dass dem Krankenhausapotheker eine essenzielle und unabdingbare Schlüsselfunktion bei der qualitätsgesicherten Arzneimittelversorgung stationärer Patienten zukommt, unterstrich auch Ronald Schreiber, Präsident der Landesapothekerkammer Thüringen, in seinem Grußwort.

„Wir befinden uns in einer Zeit des Umbruchs und der Reform der sozialen Sicherungssysteme“, erläuterte Schreiber mit Blick auf das GKVWSG. Die Apotheker würden sich dieser Entwicklung nicht sperren, sondern – im Gegenteil – eine verstärkte Beteiligung anstreben. Für eine sichere Arzneimitteltherapie sei allerdings notwendig, die Patientenversorgung zeit- und ortsnah durchzuführen. „Der Krankenhausapotheker ist in der Kette von Verordnung über Beschaffung, Herstellung und Applikation eines Medikamentes bis hin zur Beantwortung pharmakoökonomischer Fragen und letztlich zum Controlling und zur Abrechnung unverzichtbar“, konstatierte Schreiber. Eine Trennung dieser Verantwortlichkeiten gefährde nicht nur die Sicherheit der Therapie, sondern auch die Wirtschaftlichkeit. Nach wie vor stünden die Krankenhäuser allerdings unter einem hohen finanziellen Druck, so dass Entscheidungen unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gefällt würden.

Dies erkläre auch, dass die Zahl der Krankenhausapotheken von 540 im Jahr 2003 auf nur noch 460 in 2007 gesunken sei. Wie Lueb plädierte auch Schreiber eindringlich dafür, den Stellenanteil der deutschen Krankenhausapotheker dem EU-Niveau anzugleichen, um sie verstärkt in die klinischen Prozesse einbinden zu können. „Wir wissen sehr wohl, dass wir in der Gesundheitspolitik Verantwortung tragen, auch – und gerade – im Hinblick auf eine sichere und qualitativ hochwertige Behandlung“, schloss sich Staatssekretär Dr. Klaus Theo Schröder seinem Vorredner an. Die Frage der Arzneimittelversorgung zähle zu den Schlüsselfaktoren im Gesundheitswesen, und es stehe außer Frage, dass der Krankenhausapotheker ein für den Therapieerfolg unverzichtbares Element der Qualitätssicherung sei. Für die Zukunft müssten demzufolge gewachsene Strukturen zur Diskussion gestellt und schlüssige Definitionen für ein optimiertes Kompetenzgefüge gefunden werden.

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