50 neue Arztstellen geschaffen - Vivantes: Betriebsvereinbarung unterzeichnet
22.07.2014 -
50 neue Arztstellen geschaffen - Vivantes: Betriebsvereinbarung unterzeichnet. Vivantes schafft mit der Einführung der neuen Arbeitszeitmodelle in diesem Sommer bis zu 50 neue Arztstellen und bezahlt Bereitschaftsdienste künftig höher.
Dies ergibt sich aus der neuen Betriebsvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz, auf die sich Geschäftsführung und Betriebsrat von Vivantes Mitte Mai geeinigt haben.
Nach der Unterzeichnung der Betriebsvereinbarung erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung Holger Strehlau- Schwoll: „Wir stellen auch deshalb neue Ärzte ein, um die Qualität der Patientenversorgung auf unserem bereits hohen Niveau zu sichern.“
Insgesamt hätten die neu vereinbarten betrieblichen Arbeitszeitbedingungen zur Folge, dass die Ärzte und das OP-Personal künftig weniger Bereitschaftsdienste leisten, wie der Vivantes-Chef erläuterte.
Das habe sich bei der Erstellung der Dienstplan-Modelle für die mehr als 100 Fachkliniken gezeigt. Strehlau- Schwoll: „Die Vorstellungen unserer Ärzte, wie sie ihre Arbeitszeit gestalten wollen, sind von Fachklinik zu Fachklinik sehr unterschiedlich.
Die neue Betriebsvereinbarung geht im Rahmen der rechtlichen Vorgaben hierauf ein.“
Die Bereitschaftsdienste der Ärzte und des OP-Personals vergütet Vivantes künftig höher. „Bereitschaftsdienste bedeuten eine besondere Belastung – und daher bezahlen wir nun alle in der höchsten Stufe“, betonte Vivantes Personalgeschäftsführer Ernst-Otto Kock.
Außerdem regelt die Betriebsvereinbarung die tägliche Anwesenheit sowie die Ausgleichszeiträume. Es ist auch festgelegt, dass die Belastung der Ärzte im Bereitschaftsdienst nach einer bestimmten Zeit analysiert wird.
Die Betriebsvereinbarung zum „Tarifvertrag Bereitschaftsdienst Vivantes“ soll bei dem größten kommunalen Klinikkonzern in Deutschland zum 1. Juli in Kraft treten.
Der Vorsitzende des Vivantes-Betriebsrates Moritz Naujack erklärte: „Mit der Besetzung von 50 zusätzlichen Stellen kommt die Geschäftsführung einer Forderung des Betriebsrates nach.
Erst hierdurch ist eine Umsetzung der arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften des Arbeitszeitgesetzes im Interesse der Kollegen und der Patientenversorgung möglich.“
Mit der vereinbarten Festsetzung der Vergütung für Bereitschaftsdienste habe der Betriebsrat hier eine Regelung durchsetzen können, die einen wesentlichen Teil der Einkommensverluste durch die Reduktion der Bereitschaftsdienstzeiten kompensiert.
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