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EEG 2014 steigert Stromkosten

19.09.2015 -

Seit August greift das EEG 2014 und steigert Stromkosten. Investitionsfreie Ansätze zur Senkung der Steuer- und Abgabenlast beim Energiebezug bleiben oft ungenutzt.

Der Kostendruck im Gesundheitssektor nimmt kontinuierlich zu, gleichzeitig soll das Qualitätsniveau in der Versorgung weiter ausgebaut werden. Mit besonderem Interesse blicken Klinikbetreiber daher auf das neue EEG 2014, denn zahlreiche Regelungen führen ab dem 1. August 2014 zu steigenden Ausgaben. Vor allem Förderungen aus dem Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) werden durch die EEG-Umlage bei dem Verbrauch selbst produzierten Stroms aufgezehrt.

Kraft-Wärme-Kopplung

Kliniken und Pflegeeinrichtungen kennzeichnet ein hoher Wärme- und Strombedarf. Um Einsparungen zu erzielen, investierten Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in den vergangenen 15 Jahren in hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) zur Produktion von Wärme und Strom. Abgesehen von geringen Energiekosten für den Betreiber leisten sie aufgrund ihres hohen Wirkungsgrades einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase und entlasten als dezentrale Form der Stromerzeugung die Stromnetze. Gefördert wird die volkswirtschaftlich und klimapolitisch sinnvolle gekoppelte Produktion von Wärme und Strom durch die Regelungen des KWKG. Der Anlagenbetreiber erhält je produzierte Kilowattstunde Strom in Abhängigkeit von der Anlagengröße 2,40 bis 5,41 Cent für einen Zeitraum von 10 Jahren bzw. 30.000 Vollbenutzungsstunden. Durch das KWKG (2012) erhielten Betreiber die KWK-Förderung erstmals unabhängig davon, ob der Strom in das Stromnetz eingespeist oder der Eigenbedarf damit gedeckt wurde.

Eine Neuregelung im EEG (2014) soll der „Entsolidarisierung“ bei Verteilung der mit der Energiewende verbundenen Kosten entgegenwirken. Gemäß § 61 EEG Abs. 1 EEG (2014) muss auch für selbst erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien oder KWK-Anlagen die sog. EEG-Umlage abgeführt werden. Diese wird stufenweise fällig: 30 % ab August 2014 bis Ende 2015, 35 % im Jahre 2016 und 40 % ab 2017. Für eigenverbrauchten Strom aus anderen Anlagen ist die volle EEG-Umlage von zurzeit 6,24 Cent/kWh zu entrichten. Bestandsanlagen bleiben von der Regelung (vorerst) ausgenommen. Die Wirtschaftlichkeit für geplante KWK-Projekte wird dadurch stark beeinträchtigt, weil die EEG-Belastung die Fördermittel für KWK-Anlagen nahezu negiert.

Marktteilnehmer registrieren bereits ein nachlassendes Interesse an KWK seit In-Kraft-Treten des EEG 2014. „Bei allem Verständnis für Bemühungen der Bundesregierung etwas gegen die kontinuierlich steigende EEG-Umlage zu unternehmen, ist die Belastung von Strommengen, die dezentral in hocheffizienten KWK-Anlagen zur Deckung des eigenen Strombedarfs erzeugt werden, sicherlich kein guter Ansatz“, kritisiert Rechtsanwalt und FKT-Mitglied Sebastian Igel. Dennoch sieht der Geschäftsführer der en-control weiterhin viele Möglichkeiten zur Energiekostenminderung.

Energiekosten optimieren

Nach Ansicht Igels, der viele Kliniken berät, legen die Verantwortlichen einerseits den Focus zu sehr auf technische Ansätze zur Energie-verbrauchsminderung, die meist Investitionen erfordern. Selbst das von vielen Kliniken erwogene Energie-(Einspar)-Contracting ist nicht kostenlos, denn Vertrieb, Planungsleistungen und Investitionen des Contractors müssen zunächst bezahlt werden, bevor Kosteneinsparungen folgen. Andererseits stellen Krankenhäuser und Betreiber von Seniorenwohneinrichtungen vorrangig Anstrengungen an, um Energie zum richtigen Zeitpunkt und günstigsten Preis einzukaufen.

Dabei übersehen sie, dass Steuern und Abgaben anbieterunabhängig rund zwei Drittel ihrer Gesamt-Energiekosten ausmachen. Beratungsunternehmen bieten hier Unterstützung: Sie bündeln Expertenwissen und liefern eine spezielle (Steuer-)Beratung für den Energiebereich. „Eine Optimierung der Energiekosten erfordert juristisches, energiekaufmännisches und technisches Know-how“, so Igel. „Im Zuge zahlreicher Novellierung und branchenspezifischer Sonderregelungen zur Umverteilung der mit der Energiewende einhergehenden Lasten wird die Gesetzeslage immer komplexer und undurchsichtiger, kaum jemand steigt da noch durch.“

Auch Wilhelm Stock, Fachmann für Energiewirtschaft, sieht ein großes Minderungspotenzial bei der Abgaben-, Umlagen- und Steuerlast. „Der Gesetzgeber knüpft strom- und energiesteuerliche Tatbestände oft an technisch komplexe Formen der Energieverwendung“, sagt der diplomierte Elektro- und Wirtschaftsingenieur. „Darin besteht ein investitionsfreier und unmittelbar wirksamer Ansatz zur Energiekostenminderung.“

Netzentgelte und Energiesteuern

Nach Einschätzung des Energiewirtschaftlers haben die meisten Klinikbetreiber das nicht erkannt, weil sie diesen Kostenteil oft als unbeeinflussbar ansehen. „Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die meisten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Bereich der Energiesteuern selten abdecken“, beschreibt Stock die Situation. Bei Fragen zur korrekten Höhe gezahlter Netzentgelte, Strom-Einspeisevergütung oder wenn es um die Klärung energiesteuer-rechtlicher Fragen mit dem Hauptzollamt geht, seien Unternehmen oft auf sich allein gestellt.

Großen Trägern mit mehreren Klinik-Standorten bieten sich viele Gestaltungsmöglichkeiten, so dass genaues Hinschauen lohnt. Ein sorgfältiges Energie-Consulting deckt investitionsfrei erzielbare Ersparnispotentiale auf. Fachleute ermitteln kundenspezifisch die einschlägigen Regelungen, übernehmen die Antragstellung und kontrollieren die erzielten Minderungs- oder Erstattungsbeträge.

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