Mehr Geld für Kinderhospize
25.05.2018 -
Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2017 rund 76 Mio. € für die Förderung ambulanter Hospizdienste ausgegeben – vier Mio. € mehr als im Vorjahr. Damit hat sich die Fördersumme seit 2010 mehr als verdoppelt. Damals lagen die Zuwendungen bei 33 Mio. €. Hauptförderer der ambulanten Hospizdienste waren 2017 mit 28 Mio. € die Ersatzkassen. Auch die Zahl der bezuschussten Hospizdienste stieg 2017 erneut: Bundesweit 915 Anbieter wurden unterstützt (2016: 893). Mit den Geldern fördern die Kassen die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen, u.a. durch Zuschüsse zu den Personalkosten, zu Fahrt- und anderen Sachkosten der Dienste sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), würdigte vor allem den Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter: „Mit ihrem Engagement sind die Ehrenamtlichen eine wichtige Stütze für Betroffene und ihre Angehörigen.“ Ihrem Einsatz sei es mit zu verdanken, dass vielen sterbenskranken Menschen ein großer Wunsch erfüllt wird und sie die letzte Zeit ihres Lebens zu Hause verbringen können. Bei den geförderten Diensten stehen fast 40.000 Ehrenamtliche den Betroffenen am Lebensende zur Seite. Die Freiwilligen hatten 2016 mehr als 53.000 Patienten begleitet.
Seit 2017 unterstützen die GKV zudem besonders die Arbeit von Kinderhospizen. Derzeit 21 Einrichtungen mit 211 Plätzen erhalten Vergütungen für zusätzliches Personal sowie eine kind- bzw. familiengerechte Ausstattung. Die Vergütung beträgt durchschnittlich 481 € pro Tag und Patient, das sind 231 € mehr als der gesetzliche Mindesttagessatz. Dies ermöglicht etwa, dass die Eltern betroffener Kinder in den Einrichtungen mit untergebracht werden.
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