DKG zum Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals
01.08.2018 -
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt ausdrücklich die im Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals vorgesehenen Verbesserungen in der Finanzierung der Pflegepersonalkosten. „Mit dem Gesetz werden den Krankenhäusern Instrumente an die Hand gegeben, die Pflege zu sichern und perspektivisch weiterzuentwickeln und gleichzeitig die Rahmen- und Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals grundlegend zu verbessern. Die vorgesehene Ausgliederung der Personalkosten aus dem DRG-System ist ein Paradigmenwechsel und zugleich ein Zeichen, tatsächlich die Situation für die Pflege und die Pflegenden und damit auch für die Patienten, deutlich zu verbessern. Dies wird besonders daran deutlich, weil der Gesetzgeber ausdrücklich festlegt, dass die dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten als wirtschaftlich zu gelten haben. Damit ist die Dominanz des Wirtschaftlichkeitsgebots gegenüber dem tatsächlichen Pflegebedarf für die Patienten gebrochen", so DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß.
Bei der geplanten Veränderung mit ihren weitreichenden Auswirkungen muss nach Ansicht der DKG geprüft werden, wie auch Besonderheiten von Krankenhäusern angemessen berücksichtigt werden können. „Pflegeentlastende Initiativen, bauliche Veränderungen und auch die kontinuierliche Weiterentwicklung von Delegations- und Substitutionsprozessen müssen berücksichtigt werden", sagte Gaß. Gut sei auch, dass den besonderen Finanzierungsbedingungen der Ausbildung Rechnung getragen wird und der vollständige Tarifausgleich schon für 2018 für das Pflegepersonal gilt. Hier bedarf es aber einer Ausweitung auf alle Berufsgruppen.
Aus Sicht der Kliniken ist auch die Ausweitung des Strukturfonds ein sehr begrüßenswerter Schritt. „Es ist wichtig, dass die Mittel auch beispielsweise für die integrierte Notfallversorgung oder die Weiterentwicklung der IT-Strukturen von Krankenhäusern eingesetzt werden können. Ebenso ist es zu begrüßen, dass die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags auch in Zukunft gesetzlich auf 35% festgeschrieben bleibt. Damit können aufwendige Verhandlungen auf der Landes- und Ortsebene vermieden und unnötige Bürokratie abgebaut werden", erklärte Gaß.