Wettbewerb bei den Akten fördert Innovationen: bvitg reagiert auf Erklärung des GKV-Spitzenverbandes
07.09.2018 -
Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e. V. bewertet den Beschluss des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes für eine bessere Patientenversorgung durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen bezüglich der Eingrenzung des Anbieter-Kreises für die elektronische Patientenakte (ePA) als kritisch.
Ende August hat sich der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes dafür ausgesprochen, die Chancen der Digitalisierung des Gesundheitswesens verstärkt zugunsten der Patientenversorgung zu nutzen. Der Bundesverband Gesundheits-IT – bvitg e.V., der in Deutschland die führenden IT-Anbieter im Gesundheitswesen vertritt, begrüßt dieses Ansinnen, sieht aber im Beschluss auch Gefahren.
Der bvitg e. V. begrüßt, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) als zentralen Baustein der Telematikinfrastruktur weiter vorantreiben möchten und sich zudem hierbei auf international anerkannte Standards wie IHE (Integrating the Healthcare Enterprise) berufen. Auch das Ansinnen zu verhindern, dass Versicherte durch Möglichkeiten ihre Daten von einer zur anderen Akte mitzunehmen und so der Wechsel zwischen den Krankenkassen offenbleibt, bewertet der Verband positiv. Die Forderung per Gesetz Krankenkassen das ausschließliche Privileg zu überlassen, elektronische Patientenakten anzubieten, lehnt der bvitg entschieden ab.
Der Verband sieht eine derartige Forderung als einen starken Eingriff in die freie Marktwirtschaft, der einen fairen Wettbewerb unter den Aktenanbietern am Markt verhindert. „Neben den Projekten einzelner Krankenkassen bietet der Markt bereits etliche Akten. Diese werden von Softwareherstellern angeboten, die teilweise in Zusammenarbeit mit Krankenkassen oder ohne eine solche Kooperation funktionieren. Nicht zu vergessen ist das Engagement von Kliniken bei Aktenprojekten. Anstatt diese bestehenden Projekte und damit zahlreiche Innovationen im Keim zu ersticken, sollte der Gesetzgeber entsprechende Voraussetzungen für innovative und faire Marktbedingungen schaffen und garantieren“, erklärt Sebastian Zilch, Geschäftsführer vom bvitg, und fügt hinzu: „Bei der Diskussion um die Ausgestaltung von Akten muss die Industrie einbezogen werden. Denn am Ende ist eine Einbindung, z.B. in die Primärsysteme, für den Erfolg aller Aktenlösungen unabdingbar.“
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) hatte der bvitg bereits angemahnt, dass die Aktenangebote verschiedener Anbieter mit den Angeboten der Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb stehen müssen und der freie Markt für digitale Lösungen nicht im Nachteil sein darf. Dies bedeutet auch eine gleichberechtigte Finanzierung, sollte sich ein Versicherter gegen das Angebot seiner Krankenkasse entscheiden. Für Ärztinnen und Ärzte sollte eine Vergütung unabhängig vom Anbieter möglich sein. Ebenfalls mitgedacht werden sollte der Umgang mit fallspezifischen bzw. für bestimmte Krankheitsbilder entwickelten Aktenlösungen.
Die vollständige Stellungnahme zum TSVG können Sie auf der bvitg-Website nachlesen.
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