Über die Haftung bei Patientenunfällen

18.10.2016 -

Ein verbreitetes Missverständnis in Pflegeeinrichtungen ist: „Wenn dem Patienten / Bewohner etwas passiert, was man durch freiheitsentziehende Maßnahmen (feM) hätte verhindern können, dann muss man haften.“ Dr. jur. Sebastian Kirsch, Richter am Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen sowie Mitbegründer und seither der „juristische Kopf“ der Idee des Werdenfelser Weges, hat nachfolgend für unseren Blog (www.pflege-today.de ) diese Aussage näher beleuchtet.

Downloads

Kontakt

Wissner-Bosserhoff GmbH

Hauptstr. 4 -6
58739 Wickede

+49 2377 784 0
+49 2377 784 163

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier

MICROSITE Smart Soft Locker Solutions

Lesen Sie hier

Folgen Sie der
Management & Krankenhaus

 

 

MICROSITE Gesundheits-technologie

Lesen Sie hier

MICROSITE Digitale Identität

Lesen Sie hier

MICROSITE Smart Soft Locker Solutions

Lesen Sie hier