COVID-19-Behandlung: Tagesaktuelle Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister ab sofort Pflicht
17.04.2020 -
Ab sofort müssen Kliniken mit Intensivstation jeden Tag bis 9 Uhr ihre aktuellen Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister melden.
Eine entsprechende Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vor wenigen Tagen erlassen, die Übergangsfrist endet heute. Die Datenmeldungen müssen Kliniken gegenüber den eignen Landesbehörden wöchentlich dokumentieren. „Schon in den vergangenen Tagen haben sich rund 1.000 Kliniken gemeldet und überwiegend täglich Daten aktualisiert.
Die neue Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um fortan tagesaktuell valide Zahlen für das gesamte Bundesgebiet zu erhalten“, sagte Prof. Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) sowie Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Darüber hinaus können sich politische Entscheidungsträger zukünftig an den Daten des DIVI-Intensivregisters orientieren.“
Vorrangiges Ziel des DIVI-Intensivregisters ist, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. „In Ernstfall müssen behandelnde Mediziner blitzschnell erkennen können, in welchem Krankenhaus der eigenen Region genau welche Kapazitäten vorhanden sind“, sagt Prof. Christian Karagiannidis, Sprecher der DIVI-Sektion „Lunge – Respiratorisches Versagen“, die das Register maßgeblich vorangetrieben hat. Der Mediziner ist zudem Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim. „Aktuell sehen die teilnehmenden Kliniken alle notwendigen Datendetails in einem geschützten internen Bereich. Wir werden aber auch immer mehr Daten im Rahmen der technischen Möglichkeiten öffentlich ausspielen.“ Laufend aktualisierte Zahlen finden Interessierte unter: www.intensivregister.de
Intensivstationen müssen täglich bis 9 Uhr Behandlungskapazitäten melden
Aus der neuen sogenannten „DIVI-Intensivregister-Verordnung“ des Bundes geht hervor, dass Kliniken ihre intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten fortan täglich bis 9 Uhr morgens an das DIVI-Intensivregister melden müssen. Dazu gehören beispielsweise die Anzahl der bereits belegten Betten, die Anzahl der insgesamt belegbaren Betten sowie eine Einschätzung dazu, wie viele Neuaufnahmen in den kommenden 24 Stunden möglich wären. Darüber hinaus werden auch die Kapazitäten an nicht-invasiven und invasiven Beatmungsmöglichkeiten abgefragt. Auch vorhandene Plätze zur zusätzlichen extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO), bei denen eine Maschine teilweise oder vollständig die Atemfunktion von Patienten übernimmt, werden im DIVI-Intensivregister erfasst. Um ein vollständiges Bild zu erhalten, müssen Krankenhäuser einmalig die Zahl ihrer aufgestellten Intensivbetten zum Stand 1. Januar 2020 zu melden. Ebenfalls zu übermitteln sind die Anzahl von Patienten mit einer COVID-19-Infektion, die intensivmedizinisch behandelt werden, die beatmet werden oder die seit dem 1. Januar 2020 aus dem Krankenhaus entlassen wurden.
Das nächste Ziel: Valide Prognosemodelle zur Auslastung von Intensivstationen
Derweil planen die Wissenschaftler hinter dem Intensivregister schon die nächsten Schritte: „Unser nächstes großes Etappenziel ist das Bereitstellen von validen Prognosemodellen für die gesamte Bundesrepublik. Anhand derer kann die Auslastung von Intensivstationen sowie die Entwicklung von intensivmedizinischen COVID-19-Behandlungen für einige Wochen vorausgesagt werden“, erklärt Karagiannidis. Ziel sei, diese Prognosemodelle auf Basis der Intensivregister-Daten sowie bekannter Inkubationszeiten und der Dauer notwendiger Patienten-Beatmungen bis Ende April zur Verfügung zu stellen. „Dies ist auch elementar wichtig, um der Politik ein hilfreiches Werkzeug an die Hand zu geben, mit dem über eine mögliche Lockerung oder Beibehaltung der aktuellen Einschränkungen entscheiden können“, so Karagiannidis. Darüber hinaus entwickeln die Experten derzeit Kartenmodelle, aus denen sich die exakte Situation in einzelnen Landkreisen ablesen lässt.
Kliniken müssen Daten-Lieferung wöchentlich gegenüber Landesbehörde melden
Zum Erfolg der Prognosemodelle tragen die tagesaktuellen Daten der einzelnen Kliniken mit Intensivstationen maßgeblich bei. Neben der Registrierung im DIVI-Intensivregister müssen die teilnehmenden Kliniken auch einmal wöchentlich der eigenen Landesbehörde für die Krankenhausplanung nachweisen, dass sie die Daten täglich übermittelt haben. DIVI-Präsident Uwe Janssens ruft allen Mitarbeitern auf Intensivstationen zu: „Wir haben seit dem Start des DIVI-Intensivregisters vor vier Wochen schon wichtige Erfolge bei der Behandlung von COVID-19-Patienten erzielt. Das Register ist weltweit einmalig, die internationale Resonanz ist außerordentlich. Die enormen medizinischen wie gesellschaftlichen Herausforderungen um das Corona-Virus bewältigen wir nur gemeinsam.“
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