Gesundheitsökonomie

GKV-FKG: AOK begrüßt Wegfall der geplanten Zwangsöffnung

05.03.2020 -

Die Kabinettsfassung des Faire-Kassenwettbewerb-Gesetzes (GKV-FKG) enthält im Vergleich zum Referentenentwurf eine wesentliche Änderung.

Der Passus, wonach regional begrenzte Krankenkassen zwangsweise bundesweit geöffnet werden, ist ersatzlos weggefallen. „Dieser Schritt wird von der AOK-Gemeinschaft ausdrücklich begrüßt. Schon heute haben Versicherte in jeder Region die Wahl zwischen durchschnittlich 40 Krankenkassen. Gleichzeitig wäre mit einer Zwangsöffnung regionaler Kassen ein einseitiger Preiswettbewerb zu Lasten von regionalen Versorgungsinteressen losgetreten worden, gegen den Widerstand der Bundesländer und ganz sicher nicht zum Nutzen der Versicherten“, so der stellv. Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Jens-Martin Hoyer.

Sinnvoll sei auch der nun erkennbare Ansatz, ein einheitliches Aufsichtshandeln nicht durch Zentralisierung von Alleinzuständigkeiten des Bundesversicherungsamtes herbeizuführen, sondern stattdessen auf Regeln zur strukturierten und kooperativen Zusammenarbeit der Aufsichten zu setzen.

Bei den geplanten Anpassungen am Finanzausgleich der Kassen sieht die AOK-Gemeinschaft weiterhin Licht und Schatten. Hoyer: „Mit dem Vollmodell ist zwar der zentrale Baustein für eine systematische Weiterentwicklung des Morbi-RSA gesetzt. Aber mit der Regionalkomponente sowie der Manipulationsbremse sind nach wie vor zwei Elemente vorgesehen, die echte Rückschritte für eine gute und sichere Patientenversorgung zur Folge hätten.“ Abgesehen davon, dass die Regionalkomponente einem Ist-Kosten-Ausgleich gleichkomme, schwäche sie den ländlichen Raum und zementiere die Überversorgung in Ballungsräumen. So werde aus der Regionalkomponente ein Metropolzuschlag. Und die ‚Manipulationsbremse‘ sei ein Etikettenschwindel. Unter dieser Überschrift werde die Morbiditätsorientierung im RSA zurückgefahren, die Folge sei eine Umverteilung von Geldern in Richtung von jungen und gesunden Versicherten.

Kritisch sah die AOK bisher auch das bisher apodiktische Verbot von Diagnosen in Versorgungsverträgen. „Die nun absehbaren Anpassungen lassen noch viele Fragen offen. Grundsätzlich sind wir uns mit den Ärzten einig, dass ein Verbot kontraproduktiv ist. Denn auch hier wird mit der eigentlich guten Absicht, die Manipulationsresistenz des Morbi-RSA zu stärken, übers Ziel hinausgeschossen. Intelligente Versorgungsverträge entfalten ihre Steuerungswirkung dadurch, dass sie konkret Bezug nehmen auf spezielle Patientengruppen und ihre individuellen Diagnosen. Wie sollen Ärzte und Krankenkassen zum Beispiel für Diabetiker spezielle Versorgungsverträge zur Amputationsvermeidung entwickeln, wenn im Vertrag die Diabetes-Diagnose keine Rolle spielen darf?“

Auf Unverständnis stößt auch die beabsichtigte Neuregelung, wonach es einen Rechnungsaufschlag für im Jahr 2020 im Krankenhaus aufgenommene voll- und teilstationäre Patientinnen oder Patienten in Höhe von 0,3% des Rechnungsbeitrags gibt. „Hier sollen zum wiederholten Male per Gießkanne Finanzmittel in dreistelliger Millionenhöhe an alle Krankenhäuser ausgeschüttet werden, ohne dass es dafür eine fachliche Begründung gibt“, kritisiert Hoyer.

Ob dieses Gesetz den Kassenwettbewerb am Ende fairer machen werde, bleibe offen. „Jedenfalls müssen im parlamentarischen Verfahren jetzt noch etliche Fragen, etwa zum Wegfall der Haftungskaskaden oder zu den angepassten Wettbewerbsregeln, geklärt werden“, so Hoyer.

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