Meierhofer erhält Zulassung für eAU durch KBV
27.07.2021 - Meierhofer hat als einer der ersten KIS-Anbieter von der KBV die offizielle Zulassung für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erhalten.
Das Krankenhausinformationssystem M-KIS von Meierhofer unterstützt sämtliche Funktionen zum Anlegen, Bearbeiten und Versenden der digitalen Krankschreibung und rüstet damit seine Kunden zum offiziellen Start der eAU am 1. Oktober 2021.
Meierhofer gehört zu den ersten Anbietern, die bereits die offizielle Zulassung der elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Krankenhäuser besitzen. Die Bestätigung des Fachdiensts Kommunikation im Medizinwesen (KIM), über den der Versand der eAU erfolgt, erhielt das Unternehmen bereits 2020 durch die Gematik. Mit der Zulassung der eAU durch die KBV stellt Meierhofer nun eine zertifizierte Schnittstelle zum KIM-Clientmodul gemäß den gesetzlichen Vorgaben bereit.
„Bereits ein viertel Jahr vor dem offiziell vorgeschriebenen Starttermin haben wir alle erforderlichen Anforderungen in M-KIS umgesetzt. Somit sind wir Vorreiter unter den KIS-Anbietern,“ freut sich Matthias Meierhofer, Vorstandsvorsitzender und Gründer der Meierhofer AG. „Wir helfen Kliniken dabei, die Anforderungen zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) fristgerecht umzusetzen und verstehen uns dabei als führender Gestalter der digitalen Patientenversorgung.“
Die Krankschreibung wird digital
Ab dem 1. Oktober 2021 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verpflichtend. Die ausstellenden Ärzte übermitteln das Muster 1a der AU künftig über den Fachdienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) an die zuständige Krankenkasse. Die Unterschrift erfolgt digital über die qualifizierte elektronische Signatur (QES) per elektronischem Heilberufsausweis (eHBA).
Das Krankenhausinformationssystem M-KIS von Meierhofer erfüllt nun alle technischen Voraussetzungen und unterstützt die Funktionalitäten für die eAU. Dazu gehören das Anlegen, Freigeben sowie die Signatur per QES und der Versand per KIM. Darüber hinaus können Ärzte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch ausdrucken, stornieren, wiedereröffnen oder erneut signieren. Die Auswertung des AU-Aufkommens ist in M-KIS ebenfalls möglich.
Bereits in den vergangenen Monaten hat Meierhofer sich die TI-Fachanwendungen von der gematik bestätigen lassen. Dazu gehören das Versichertendatenmanagement (VSDM), Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronischen Medikationsplan (eMP). Demnächst stehen die Bestätigungsverfahren für das eRezept und die elektronische Patientenakte (ePA) an, die für Krankenhäuser ab dem 1. Januar 2022 verpflichtend ist.