Umfrage: Wundmanager*innen und Pflegefachkräfte befürchten Verschlechterung der lokalen Wundtherapie und mehr Klinikaufenthalte
12.06.2023 - Wundmanager*innen und Pflegefachkräfte befürchten durch die Neuregelungen im Verbandmittelbereich eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, eine längere Heilungsdauer und komplexere Heilungsverläufe bei Menschen mit chronischen Wunden sowie einen Anstieg stationärer Versorgungen und systemischen Antibiotikaverordnungen.
Eine BVMed-Umfrage, an der sich über 250 Wundfachkräfte beteiligten, zeigt auf, dass es in über 90 Prozent der Behandlungsfälle zunächst um die Reduktion klinischer Infektionszeichen geht – nur in rund 20 Prozent der Fälle ist auch der komplette Wundverschluss ein Kriterium.
„Viele Wundauflagen mit antibakterieller Wirkung drohen nach den neuen Regelungen ab Dezember 2023 aus der Erstattung durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) herauszufallen – mit schlimmen Folgen für die Wundversorgung. Das dürfen wir nicht zulassen, indem wir die Evidenzkriterien der erforderlichen Studien an den Versorgungsalltag anpassen“, kommentiert BVMed-Wundexpertin Juliane Pohl die Ergebnisse der Umfrage.
Hintergrund ist, das für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die GKV erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise definiert. Ebenso fehlt im Gesetz ein verbindlicher Beratungsanspruch der Hersteller beim G-BA. Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Nach Einschätzung des BVMed sind rund 400 Produkte betroffen, für die ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird.
Um die Versorgungsziele besser zu verstehen, hatte der BVMed zum Bremer Wundkongress 2023 eine Online-Umfrage gestartet, an der sich insgesamt 256 Wundmanager*innen, Pflegefachkräfte, Ärzt*innen und medizinische Fachangestellte beteiligten. Rund die Hälfte versorgt Patient*innen mit akuten oder chronischen, infizierten oder infektionsgefährdeten Wunden in einer ambulanten Einrichtung, ein Viertel stationär und ein Viertel in anderen Bereichen. Knapp 80 Prozent der Befragten verfügen über mehr als fünf Jahre Erfahrung in der Therapie und Versorgung von Wundpatient*innen.
Für die lokale Wundtherapie von infizierten Wunden arbeiten 80 Prozent der Befragten mit Empfehlungen von Wund-Fachgesellschaften wie DGfW oder ICW. 51 Prozent arbeiten nach dem DNQP-Expert*innenstandard, 29 Prozent nach internationalen Expert*innen- bzw. Konsensusempfehlungen, 26 Prozent nach Empfehlungen der AWMF-Leitlinien und 25 Prozent nach Empfehlungen eines Wundzentrums bzw. Wundnetzes.
Zum Einsatz kommen dabei in 84 Prozent der Fälle Produkte mit antimikrobiellen silberhaltigen Beschichtungen. 69 Prozent der Befragten setzen Wundverbände mit bakterienbindenden Eigenschaften ein, 52 Prozent Produkte mit Polihexanid (PHMB). Nur 13 Prozent setzen bei diesen speziellen Versorgungen auch Wundversorgungsprodukte ohne antimikrobielle Komponenten ein.
Eine entscheidende Frage in der aktuellen gesundheitspolitischen Diskussion um die Erstattung von „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ dreht sich um die Evidenzkriterien dieser Produkte. Nach welchen Kriterien bewerten die Wundexpert*innen die Entwicklung der Wundheilung bei einer infizierten Wunde oder einer Wunde mit dem Risiko bzw. Anzeichen einer lokalen Infektion? 92 Prozent haben dabei primär die Reduktion klinischer Infektionszeichen als Ziel. 79 Prozent nennen die Reduktion von Wundexsudat, 76 Prozent Reduktion von Schmerzen, 70 Prozent die Verbesserung der gesundheitsbezogenen Lebensqualität der Betroffenen. Die Reduktion der Wundfläche steht bei 58 Prozent im Fokus, die Reduktion der Keimlast in der Wunde bei 55 Prozent. Nur 22 Prozent der Befragten nennen auch den kompletten Wundverschluss als Evidenzkriterium.
Wenn Wundverbände mit antimikrobiellen Komponenten und Beschichtungen zukünftig nicht mehr im GKV-System erstattet würden, rechnen die Wundfachkräfte mit dramatischen Folgen: 85 Prozent erwarten eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, 82 Prozent eine Verschlechterung der Lebensqualität für die betroffenen Patient*innen. Jeweils 80 Prozent rechnen mit einer längeren Heilungsdauer sowie einem Anstieg der systemischen Antibiotikaverordnungen. 78 Prozent erwarten einen Anstieg der stationären Versorgungen, 71 Prozent einen Anstieg der Therapiekosten und 64 Prozent kürzere Verbandwechsel-Intervalle bzw. eine intensivere Wundbegleitung und Beobachtung.
BVMed-Expertin Juliane Pohl: „Anfang Dezember 2023 läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung aus, sollte der Gesetzgeber bis dahin nicht gehandelt haben. Die Kriterien zur Bewertung sind aus Sicht der Wundexpert:innen noch immer nicht ausreichend klar. Zusätzlich fehlen auf die Wundversorgung angepasste Evidenzkriterien. Der BVMed setzt sich für ein Beratungsrecht der Unternehmen bei Nutzenbewertungsverfahren von Wundversorgungs-Produkten sowie eine daraus folgende Verschiebung der Übergangsfrist für sonstige Produkte zur Wundbehandlung ein. Wir brauchen hier schnell eine gesetzliche Verankerung, damit es zu keinen Engpässen in der Versorgung von Patient:innen mit chronischen Wunden kommt.“
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