KHK: Radiologie fordert schnelle Aufnahme der Herz-CT in die Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter
01.07.2023 - Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) empfiehlt in seinem Abschlussbericht „CT-Koronarangiografie mit oder ohne funktionelle Beurteilung zur Diagnose einer chronischen koronaren Herzkrankheit“, diese Verfahren in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen.
Das IQWiG hat den Bericht an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegeben, der entscheiden wird, ob und unter welchen Voraussetzungen die CT des Herzens Teil der Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter wird. Radiologische Fachverbände begrüßen die Empfehlung des IQWiG. Sie fordern den G-BA auf, sich dieser anzuschließen und gesetzlich Versicherten die Herz-CT schnell zugänglich zu machen.
Die koronare Herzkrankheit (KHK) ist eine Volkskrankheit. Sie betrifft in Deutschland 4,9 Millionen Menschen, durchschnittlich 8,3 Prozent der erwachsenen Bevölkerung ab 30 Jahren. Jedes Jahr sterben über 120.000 Menschen an den Folgen dieser Erkrankung, sie ist damit die häufigste Todesursache in Deutschland.
Bislang ist die invasive Koronarangiographie, auch bekannt als Herzkatheteruntersuchung, hierzulande die am häufigsten durchgeführte Diagnostik zur Beurteilung der Herzkranzgefäße. Mit über 800.000 Herzkatheteruntersuchungen an über 1.200 Herzkatheter-Messplätzen nimmt Deutschland seit Jahren eine internationale Spitzenposition ein. „Den häufigen Herzkatheteruntersuchungen zum Trotz ist die durch Herzinfarkte bedingte Sterblichkeit in Deutschland aber nicht geringer als in anderen europäischen Ländern”, erläutert Prof. Dr. Jörg Barkhausen, stellvertretender Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft. Dazu komme, dass etwa 60 Prozent aller Herzkatheteruntersuchungen zu keiner interventionellen oder operativen Behandlung führten. Diese Patientinnen und Patienten würden bei der Herzkatheteruntersuchung einem unnötig hohen Komplikationsrisiko ausgesetzt, das bei der Herz-CT deutlich geringer sei, so Prof. Barkhausen.
Viele Herzkatheteruntersuchungen könnten durch eine Herz-CT ersetzt werden. Die Evidenz für die Methode wurde durch zahlreiche Studien belegt und zuletzt im nun vorgelegten Bericht des IQWiG dargelegt. Im Einklang mit der Studienlage weisen nationale und internationale medizinische Leitlinien der Herz-CT eine entscheidende Rolle bei der Diagnose der KHK zu. Würde das Verfahren Eingang in die vertragsärztliche Versorgung finden, stünde zahlreichen gesetzlich Versicherten eine flächendeckend verfügbare, schonende, qualitätsgesicherte, leitliniengerechte und im Vergleich zu Herzkatheteruntersuchungen deutlich kostengünstigere KHK-Diagnostik zur Verfügung. „Deshalb begrüßen wir Radiologinnen und Radiologen es sehr, dass das IQWiG in seinem Bericht die Aufnahme der Herz-CT in die vertragsärztliche Versorgung empfiehlt“, sagt PD Dr. Lukas Lehmkuhl, Vorstandsvorsitzender der AG Herz- und Gefäßdiagnostik in der der Deutschen Röntgengesellschaft. „Der G-BA muss nun rasch entscheiden und die Aufnahme in die Regelversorgung schnell ermöglichen. Die Radiologie hat mit einem seit vielen Jahren etablierten umfassenden Qualifizierungsprogramm die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Herz-CT flächendeckend auf einem hohen Qualitätsniveau durch zertifizierte Radiologinnen und Radiologen angeboten werden kann.“
In einem aktuellen Papier der Deutschen Röntgengesellschaft, des Berufsverbands der Deutschen Radiologen (BDR) und der RadiologenGruppe 2020 finden Sie die Position der Radiologie kompakt dargestellt.
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