Infektionsdiagnostik gehört in ärztliche Hände und nicht in die Apotheke!
29.10.2024 - Nachdem das ursprünglich vom Gesundheitsminister auf den Weg gebrachte Apotheken-Reformgesetz (ApoRG) offenbar von der Regierung auf Eis gelegt wurde, sollen nun relevante Inhalte des Gesetzes zusammen mit weiteren Themen über einen Änderungsantrag der Regierungskoalition in den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit eingearbeitet werden.
Die Pläne sehen unter anderem vor, dass in der In-Vitro-Labordiagnostik § 24 des Infektionsschutzgesetzes so geändert wird, dass durch die Aufhebung des Arztvorbehaltes Apotheker und Pflegefachpersonen die Durchführung patientennaher Schnelltests in Apotheken und Pflegeeinrichtungen ermöglicht wird. Zudem wird über eine Änderung im Heilmittelwerbegesetz den Apothekern die Möglichkeit zur Werbung für Testungen außerhalb von Fachkreisen gegeben. Die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM e.V.) sehen diese Pläne nach wie vor kritisch und haben sich dazu in einer Stellungnahme an die Mitglieder des Ausschusses für Gesundheit im Deutschen Bundestag gewandt.
„Spätestens seit der Pandemie wissen alle, dass die Diagnostik von Infektionskrankheiten, insbesondere meldepflichtiger Erkrankungen, mit qualitativ hochwertigen diagnostischen Tests zu erfolgen hat und ohnehin in ärztliche Hände gehört. Jetzt wird die absurde Idee weiterverfolgt, den Arztvorbehalt für ärztliche Leistungen auszuhöhlen und die Diagnostik in Apotheken zu ermöglichen“, erklärt der ALM-Vorsitzende Dr. Michael Müller. Die heute verfügbaren Schnelltests (z. B. POCT zum Nachweis von Adenovirus, Influenzavirus, Norovirus, RSV und Rotavirus) sind wegen ihrer nicht ausreichenden diagnostischen Nachweisempfindlichkeit, also der Sensitivität, für die Diagnosestellung nach wie vor nicht geeignet. Vor allem sollte die Indikationsstellung für die Diagnostik ärztlicherseits erfolgen, denn es gibt auch gute Gründe, in Einzelfällen auf die Diagnostik zu verzichten. Ebenso ist es erforderlich, bei Infektionserkrankungen das Risiko von Ausbruchsgeschehen zu erfassen und zu bewerten. Das sind Dinge, die in der Apotheke nicht geleistet werden können. Zudem können ‚ärztliche Beratung‘ und die klinische Untersuchung, die stets zur Indikationsstellung von Laboruntersuchungen dazugehören, nicht von Apothekerinnen und Apothekern geleistet werden. Apothekerinnen und Apotheker sind dafür weder ausgebildet, noch verfügen die Apotheken über die erforderlichen Infrastrukturen. Bei Personen mit Durchfallerkrankungen oder Atemwegserkrankungen können so andere Kundinnen und Kunden in der Apotheke gefährdet werden“, so Dr. Müller weiter.
„Im Ergebnis führt dies auch zu einer unangemessenen und sachlich nicht gerechtfertigten Bevorzugung von Apothekerinnen und Apothekern gegenüber unseren Ärztinnen und Ärzten. Es darf auch in Zweifel gezogen werden, dass die Apothekerinnen und Apotheker eine solche Änderung selbst wünschen und dies für die Leistungsangebote einer Apotheke für förderlich halten. Darüber hinaus müssten in den Apotheken die infrastrukturellen, personellen und prozessualen Kapazitäten für die Umsetzung vermutlich erst noch geschaffen werden“, so der 1. Vorsitzende des ALM e.V. unter Bezug auf die Stellungnahme des Verbandes.