Medizintechnik

Umweltrecht: BVMed veröffentlicht neue Infoblätter für die MedTech-Branche

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat weitere Infoblätter zu umweltrechtlichen Vorgaben veröffentlicht und erweitert damit seinen Service für MedTech-Unternehmen für die Umsetzung des Umweltrechts.

Neu hinzugekommen sind Blätter zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und Verpackungsverordnung (VerpackVO). Bestehende Infoblätter wurden aktualisiert. Insgesamt bietet der deutsche MedTech-Verband 23 Infoblätter zu unterschiedlichen Umweltgesetzen mit einem Überblick zu Anwendungsbereichen, gesetzlichen Verpflichtungen und Zeitplänen.

Der BVMed unterstützt die MedTech-Branche auf dem Weg zu einem nachhaltigen Umbau der Wirtschaft in Deutschland und Europa. „Viele der EU-Initiativen zum Green Deal betreffen direkt oder indirekt die Medizintechnik. Zur Einordnung des umfassenden Umweltrechts bietet der BVMed deshalb seit 2023 eine Reihe an Info- und Themenblätter, die regelmäßig aktualisiert und erweitert werden, sowie Schulungen“, so BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge.

Neu erstellt wurde ein Infoblatt zur EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD, engl. Corporate Sustainability Due Diligence Directive), die zum 25.07.2024 in Kraft getreten ist und bis zum 26.07.2026 in nationales Recht umgesetzt werden muss. In Deutschland werde die Umsetzung voraussichtlich (weitestgehend) im Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und laut Wachstumsinitiative der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode und so bürokratiearm wie möglich erfolgen, heißt es im BVMed-Infoblatt. Dabei gelte die CSDDD branchen- und produktunabhängig für alle in der EU ansässigen Unternehmen, die im vorausgehenden Geschäftsjahr im Durchschnitt mehr als 1.000 Beschäftigte und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 450 Millionen Euro hatten.

Außerdem wurde der BVMed-Servicereihe ein Infoblatt zur Verpackungsverordnung (VerpackVO) ergänzt. Die VerpackVO befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, so stehen der Beschluss des EU-Parlaments über alle Sprachfassungen und der finale Beschluss des Rates aus. Dabei soll die Verordnung für alle Verpackungen, unabhängig von dem verwendeten Material, und für alle Verpackungsabfälle gelten, fasst das Infoblatt zusammen. Ausnahmeregelung gibt es für kontaktempfindliche Verpackungen von Medizinprodukten mit Blick auf die Recyclingfähigkeit, den Mindestrezyklat-Anteil und die Verpackungskennzeichnung.

Zudem wurden folgende Infoblätter aktualisiert:
1.           Abfallverbringungsverordnung (AbfallverbringungsVO)
2.           Batteriegesetz (BattG)
3.           Batterie-Verordnung (BattVO)
4.           Biozid-Verordnung (BiozidVO)
5.           CLP-Verordnung (CLP-VO)
6.           EU-Richtlinie zur Unternehmens-Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
7.           Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV), Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV), Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG), Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV)
8.           Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
9.           Elektro- und Elektronikgeräte-Stoffverordnung (ElektroStoffV)
10.         Energieverbrauchskennzeichnungs-Verordnung
11.         Entwaldungsfreie Lieferketten Verordnung (EUDR)
12.         F-Gas-Verordnung
13.         Konfliktmineralien-Verordnung
14.         Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
15.         POP-Verordnung
16.         REACH-Verordnung
17.         Verpackungsgesetz (VerpackG)
18.         Ökodesign-Regulierung
19.         Textilkennzeichnungs-Verordnung
20.         Themenblatt „Green Claims“
21.         Themenblatt „laufende Initiativen“ (R2R, Verordnung über ein Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten, Abfallrahmenrichtlinie)

„Mit dem Clean Industrial Deal der neuen EU-Kommission sollen Nachhaltigkeit und eine wettbewerbsfähige Industrie unter einem Dach vereint werden. Dabei muss die Politik auf praxistaugliche Regelungen für unsere mittelständisch geprägte MedTech-Branche sowie auf einen einheitlichen regulatorischen Rahmen auf europäischer Ebene achten – für eine sichere Versorgung mit Medizinprodukten, für mehr Resilienz und für den Wirtschaftsstandort Deutschland und Europa“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.

Alle 23 Infoblätter können hier kostenfrei heruntergeladen werden.

Kontakt

BVMed - Bundesverband Medizintechnologie

Reinhardtstr. 29b
10117 Berlin

+49 30 246255 0
+49 30 246255 99

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