IT & Kommunikation
Ab Juli 2025 Pflicht: TI für Pflegeeinrichtungen
10.02.2025 - Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) wird ab Juli 2025 für Pflegeeinrichtungen zur Pflicht.
Die TI bringt viele Vorteile: Sie reduziert Bürokratie, ermöglicht den sicheren Austausch von Gesundheitsdaten und optimiert die Zusammenarbeit zwischen Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen und Apotheken.
Für den Anschluss benötigen Sie einen Institutionsausweis (SMC-B) und den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die Kosten für die Ausweise können Sie sich erstatten lassen. Die Karten – SMC-B und eHBA – erhalten Sie bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.Jetzt anschließen.