Vergütungsabschläge bei fehlendem Qualitätsmanagement
Vergütungsabschläge bei fehlendem Qualitätsmanagement. Fehlt es am internen Qualitätsmanagement, müssen die Kliniken empfindliche Einbußen bei den Vergütungen hinnehmen.
Der gesetzliche Auftrag gemäß § 135 des SGB V lautet: Einrichtungen des Gesundheitswesens sollen „ein internes Qualitätsmanagement“ einführen.
Der § 137 dieser Vorschrift benennt sodann Vergütungsabschläge bei der Nichteinführung eines solchen Systems. Dies resultiert nun in einer Welle von Zertifizierungen für die unterschiedlichsten Einrichtungen in den Kliniken.
Von der allgemeinen KTQ-Zertifizierung für das ganze Haus, bis hin zum zertifizierten Brustzentrum.
Das Angebot an entsprechenden Lösungen ist vielfältig, doch in der Regel in sich geschlossen.
Mit Intrexx Xtreme, der visuellen Portalentwicklungssoftware von United Planet, können QM-Handbücher auf der Basis von Standardvorlagen sehr schnell implementiert werden und zudem auf die vorhandenen Ressourcen des gesamten Portals wie die Organisationsstrukturdaten und das Mitarbeiter-/Benutzerverzeichnis zurückgreifen.
Das Robert-Bosch- Krankenhaus in Stuttgart hat auf dieser Basis ein neues, webbasierendes System entwickelt – und hat von nun an gut Lachen.