Legionellose und Verbrühungen
21.07.2020 -
Legionellose und Verbrühungen: Zwei Risiken im Zusammenhang mit Warmwasser , gegen welche gleichzeitig vorgegangen werden muss.
Einerseits Verbrühungen verhindern durch die Bereitstellung von Warmwasser mit meist maximal 41 °C und andererseits Legionellen bekämpfen durch die Zirkulation des Wassers in den Rohrleitungen bei Temperaturen von über 55 °C: Mit diesen beiden paradoxen Anforderungen sehen sich Verantwortliche in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen konfrontiert. In den letzten Jahren zeigen zahlreiche schlimme Unfälle mit Verbrennungen, verursacht durch zu heißes Wasser aus Dusch- oder Wannenarmaturen, dass die Thematik nach wie vor zu wenig berücksichtigt wird. Im Januar 2019 erklärte das Amtsgericht Hannover eine Pflegeassistentin für den Tod einer Bewohnerin eines Seniorenheims verantwortlich, die zu heiß geduscht und infolge ihrerstarken Verbrühungen verstorben war. Ähnliche Fälle in Seniorenheimen ereigneten sich z. B. 2017 in Saarbrücken und im Landkreis Mansfeld-Südharz sowie 2019 in Dessau. Im Jahr 2018 wurden in Deutschland 1.443 Fälle von Legionellose gemeldet. Infektionsfälle in einem Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung machen dabei einen kleineren Teil aus. Das Robert Koch-Institut betont jedoch, dass es sich hierbei um besonders vulnerable Patientengruppen handelt, bei denen es oftmals zu besonders schweren bis tödlichen Krankheitsverläufen kommt.
Ältere Menschen sind anfälliger für Verbrühungen und Legionellen
Durch das Einatmen kontaminierter Aerosole können sich Menschen mit Legionellen infizieren, wobei das Risiko mit zunehmendem Alter und einem geschwächten Immunsystem zunimmt. Eine niedrige Zirkulationstemperatur, d. h. zwischen 25 °C und 45 °C, fördert das Bakterienwachstum ebenso wie Wasserstagnation, Korrosion und die Verkalkung der Rohre. Das Risiko von Verbrühungen ist mit drei Faktoren verbunden: Wassertemperatur, Dauer der Exposition und Hitzebeständigkeit der Haut. Daher die größere Anfälligkeit von Kindern und Senioren, die sich viermal so schnell verbrühen, weil ihre Haut dünner ist. Der Technische Bericht CEN/TR 16355 weist im Rahmen seiner „Empfehlungen zur Verminderung des Legionellen-Wachstums in Trinkwasser-Installationen“ auf Verbrühungsrisiken hin: Bei Kontakt mit 60 °C heißem Wasser erleiden Erwachsene nach sieben Sekunden Verbrühungen, Kinder bereits nach etwa drei Sekunden. Bei dieser Wassertemperatur treten nach maximal acht Sekunden Verbrennungen zweiten und dritten Grades auf. Ältere Menschen sind aber nicht die einzigen, die sowohl für Legionellen als auch für Verbrühungen besonders anfällig sind. Auch Menschen mit psychischen Einschränkungen, die mit einer motorischen und/oder sensorischen Behinderung einhergehen, erleiden häufig Verbrühungen in der Dusche, am Waschtisch oder in der Badewanne.
Regelungen mit Bezug auf Legionellen und Verbrühungsschutz in Deutschland
Um das Risiko von Bakterienwachstum (Legionella spp etc.) zubegrenzen, sind in Deutschland hohe Wassertemperaturen vorgeschrieben: Laut DVGW-Arbeitsblatt W 551 muss die Temperatur am Wasseraustritt des Trinkwassererwärmers stets ≥ 60 °C betragen. Der gesamte Wasserinhalt der Vorwärmstufen oder der Inhalt des gesamten Speichers (bei bivalenten Speichern) muss einmal am Tag auf eine Temperatur ≥ 60 °C erwärmt werden können. Die Vorwärmstufe ist dabei bei Großanlagen mindestens einmal am Tag auf die geforderte Temperatur zu erwärmen, ebenso bei Anlagen mit externen Vorwärmstufen und einem Speicherinhalt von mehr als 400 Litern. Die Wassertemperatur im zirkulierenden System darf nicht mehr als 5 Kelvin unter der Speicheraustrittstemperatur liegen. Um speziell das Verbrühungsrisiko einzudämmen, bestehen in Deutschland im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keine bundesweit einheitlichen Regelungen. Einige Bundesländer wie z. B. Bayern, das Saarland und Hessen haben eigene Verordnungen erlassen. Generell sind in verschiedenen technischen Regelwerken Forderungen zum Thema Verbrühungsschutz zu finden, an denen sich Betreiber, Planer und Fachhandwerker orientieren sollten:
- DVGW W 551 Kapitel 5.5.1 „Entnahmetemperaturen“,
- DIN EN 806-2 Punkt 9.3.2,
- DIN 1988-200 Kapitel 9.3.2,
- „Technische Regeln für Arbeitsstätten“ ASR A 4.1 „Sanitärräume“, Kapitel 6.4 „Ausstattung“
Mit seinen Thermostarmaturen SECURITHERM kommt DELABIE diesen Forderung gegen Legionellen-Wachstum und für Verbrühungsschutz nach. Um die bakterielle Kontamination in den Leitungen zu bekämpfen und jegliche Verbrühungsgefahr zu vermeiden, stehen den Verantwortlichen von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen – die juristisch für die gesundheitlichen Folgen der Nichteinhaltung ihrer Verpflichtungen verantwortlich sind – die Produktreihe der Thermostatarmaturen SECURITHERM von DELABIE zur Verfügung.