Gesundheitsökonomie

500-Mio-Euro-Kürzung ist nicht akzeptabel

27.03.2019 -

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) appelliert an die Bundesländer, gegen die im Gesetzentwurf vorgesehene Kürzung der Mittel für die Krankenhäuser in Höhe von 500 Mio. € ab dem Jahr 2020 zu votieren. Mit der Kürzung würde das eigentliche Ziel des Gesetzes, die Krankenhäuser personell zu stärken, konterkariert.

„Die Streichung der Mittel mit der Begründung, dass die Pflegepersonalkosten auf eine neue Finanzierungsgrundlage (Pflegebudgets) gestellt werden, greift zu kurz. Zum einen ist absolut unsicher, ob und wieviel Mittel das neue System für die Pflege bewirkt. Zum anderen müssen die Krankenhäuser in der Lage sein, pflegeentlastendes Personal und Maßnahmen zu finanzieren. Wenn das Pflegepersonalstärkungsgesetz zunächst die Krankenkassen um 500 Mio. € entlastet, hilft das den Krankenhäusern nicht", erklärte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

„Zudem fordern wir die Länder auf, sich dafür einzusetzen, dass der im Gesetzentwurf nur für die Beschäftigten in der Pflege vorgesehene Tarifausgleich auf alle Berufsgruppen im Krankenhaus ausgeweitet wird. Es ist nicht vermittelbar, wenn die Krankenhäuser die Tarifsteigerungen für andere Berufsgruppen im Krankenhaus (z.B. Hebammen, Physiotherapeuten und Ärzte) nicht in gleicher Weise refinanziert bekommen", machte Baum deutlich

Kontakt

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Wegelystr. 3
10623 Berlin
Deutschland

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