Gesundheitsökonomie

Belegärztliche Versorgung: BDPK legt Rechtsgutachten zur Sicherstellung der Versorgung vor

22.04.2014 -

Belegärztliche Versorgung: BDPK legt Rechtsgutachten zur Sicherstellung der Versorgung vor. Zur Sicherstellung der belegärztlichen Versorgung gibt es nach Auffassung des Bundesverbandes der Deutschen Privatkrankenanstalten (BDPK) nur eine Lösung: Die belegärztliche Versorgung muss in Gänze als stationäre Krankenhausleistung über das DRG-System vergütet werden.
Hierzu müssen die belegärztlichen Vergütungsanteile von den Kassenärztlichen Vereinigungen in die Budgets der belegärztlichen Krankenhäuser transferiert werden. Die Vergütung der belegärztlichen Krankenhausleistung erfolgt dann über die Hauptabteilungs-DRG.
Im Innenverhältnis regeln das Krankenhaus und der Belegarzt die Vergütung der ärztlichen Leistungen auf der Grundlage der Kostenkalkulationen für ärztliche Leistungen in den DRGs der Hauptabteilungen.
Zur gesetzestechnischen Umsetzung dieser Regelung hat der BDPK ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die hierfür nötigen Änderungen beschreibt.

Das Rechtsgutachten wurde von der Kanzlei Seufert Rechtsanwälte in München erstellt. Nach Auffassung des BDPK-Hauptgeschäftsführers Thomas Bublitz ist es wichtig, die für die Sicherung der belegärztlichen Versorgung notwendigen Regelungen bereits im zurzeit diskutierten Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄG) zu schaffen.
Die Vertragsärzte hätten damit die Gewähr für eine zeitnahe Vergütung der von ihnen erbrachten Leistungen mit festen Beträgen.
Notwendig sei es, so Thomas Bublitz, Hauptgeschäftsführer des BDPK, schnellstmöglich durch sachgerechte Lösungen die Zukunft der belegärztlichen Versorgung zu sichern.
Bereits frühzeitig vor dem Inkrafttreten des EBM 2000 plus (1. April 2005) wies der BDPK auf dessen Gefahren für die belegärztlichen Versorgungsstrukturen hin.
Daher hat der Verband bereits im Sommer 2005 in seinen gesundheitspolitischen Forderungen die Vergütung der belegärztlichen Leistungen über das DRG-System gefordert, weil es sich bei der belegärztlichen Behandlung in Krankenhäusern um stationäre Leistungen handelt.
Dabei wird besonders deutlich, dass das Vergütungssystem für belegärztliche Leistungen nicht mit der Vergütung der Krankenhausleistungen durch belegärztliche DRG kompatibel ist.
„Die von der KBV angekündigten Nachbesserungen haben nach wie vor das Stadium der Ankündigung von Verbesserungen nicht verlassen. Daher haben wir die Aufnahme unseres Lösungsansatzes in den Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ausdrücklich begrüßt“, so Bublitz.
Zwischenzeitlich werden die Forderungen des Verbandes auch von anderen, wie z.B. dem Hartmannbund, den Landesverbänden der Belegärzte in Niedersachsen, Berlin, Schleswig Holstein und Rheinland- Pfalz, dem Deutschen Roten Kreuz in der Form unterstützt, dass sie das BDPK Positionspapier mittragen.
Der BDPK begrüßt die zwischenzeitlich auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem Verband der Krankenhausdirektoren in der Presse artikulierte Unterstützung.

Kontakt:
Thomas Bublitz
Bundesverband der Deutschen Privatkrankenanstalten e.V. (BDPK), Berlin
Tel.: 030/2400899-0
Fax: 030/2400899-30
info@bdpk.de
www.bdpk.de

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