Gesundheitsökonomie

Chirurgische Belegärzte steigen aus: Anpassungen im vertragsärztlichen System überfällig

22.07.2014 -

Chirurgische Belegärzte steigen aus: Anpassungen im vertragsärztlichen System überfällig. Chirurgische Belegärzte plädieren für eine Direktabrechnung mit den Krankenhausträgern und damit für den Ausstieg aus dem System der Kassenärztlichen Vereinigungen.
Anlässlich eines vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) organisierten Treffens sprachen sich die Chirurgen, die als Belegärzte tätig sind, dafür aus, ihre stationären Leistungen, wie an Hauptabteilungen eines Krankenhauses üblich, über das dort verpflichtende DRG-System abzurechnen.
Sie wollen nicht länger auf längst überfällige Anpassungen im vertragsärztlichen System der EBM-Abrechnung (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) warten.

Belegärzte werden von der Politik stets als Musterbeispiel für die Überwindung der Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung angeführt.
Gleichzeitig werden sie sowohl in ihrer rechtlichen Stellung als auch beim Honorar im Regen stehen gelassen“, erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg. Die Klinik unterliege den rechtlichen Bedingungen der stationären Versorgung, die Belegärzte hingegen dem Sicherstellungsauftrag und dem Gesamtbudget der ambulant tätigen Vertragsärzte.
Dies führe im Extremfall dazu, dass bestimmte Eingriffe stationär erbracht werden dürften, die im Vertragsarztbereich hingegen nicht zum Versorgungsauftrag gehörten.
Das bedeute, dass ein Belegkrankenhaus den stationären Behandlungsteil mit einer um das ärztliche Honorar gekürzten DRG-Pauschale abrechnen könne, der Belegarzt für diese Leistung, weil sie im ambulanten Sicherstellungsauftrag nicht abgebildet sei, hingegen überhaupt kein Honorar berechnen dürfe.
Mit Einführung des EBM 2000plus sei es zu einem dramatischen Einbruch der belegärztlichen Honorare gekommen mit Verlusten von teilweise mehr als 50 %.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) habe zwar Verbesserungen in Aussicht gestellt, bis heute aber keinerlei Ergebnis im Bewertungsausschuss erzielt.
„Wenn wir jetzt nicht reagieren, brauchen wir gar nicht mehr zu handeln, weil es dann keine Belegärzte mehr gibt“, verdeutlichte Rüggeberg die Situation. In die falsche Richtung weise auch die zunehmend eigenständige Kalkulation belegärztlicher Fallpauschalen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK), die in Hauptabteilungen zu erhöhten, in Beleghäusern aber zu niedrigeren Durchschnittswerten der vom ärztlichen Dienst unabhängigen Kostenstellen führt.
Um den Preis der Verteuerung von Hauptabteilungs- Fallpauschalen führe dies zusätzlich zur Gefährdung der Existenz kostengünstiger Beleg-Kliniken, die seit Jahrzehnten sparsamen Material- und Personaleinsatz in den häufig von Belegärzten selbst getragenen Häusern gewohnt sind.
Der Verband will daher nicht mehr auf den Verbleib des belegärztlichen Leistungsspektrums im EBM-System der Vertragsärzte setzen, sondern neue Verhandlungswege beschreiten.
Es sei einleuchtend, die stationäre Tätigkeit eines Belegarztes nach den gleichen Prinzipien zu vergüten, wie dies für die stationäre Behandlung die Regel sei.
Dort werde ein Behandlungsfall nach diagnosebezogenen Pauschalen vergütet, die sämtlich einen Kalkulationsanteil für die ärztliche Leistung enthielten.
Dieser Anteil müsse den selbständig tätigen Belegärzten schon aus Gründen der Gleichbehandlung zugestanden werden.
Der Verband will sich deshalb dafür einsetzen, die in den Koalitionsvereinbarungen angekündigte Aufhebung der Differenzierung der Fallpauschalen nach Haupt- und Belegabteilung auch Wirklichkeit werden zu lassen.
„Der Gesetzgeber verlangt „Gleiches Geld für gleiche Leistung. Am Belegarzt wird sich zeigen, ob er seine Worte ernst meint oder ob es nur leere Floskeln sind“, meint Rüggeberg.
Der BDC werde jetzt für seine Mitglieder direkt mit Politik, Krankenhausträgern und Kassen in Verhandlungen eintreten, um für eine Gleichbehandlung der Belegärzte mit anderen stationären Versorgungsformen zu sorgen.

Kontakt:
Ursula-Anne Ochel
Berufsverband der deutschen Chirurgen
D-Berlin
Tel.: 030/28004-200
Fax: 0180506033840417
presse@bdc.de
www.bdc.de

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