Gesundheitsökonomie

DGKL Tagung: kontroverse Themen diskutieren

06.05.2011 -

DGKL Tagung: kontroverse Themen diskutieren. Auf der Tagung der DGKL im September wurde Kritik laut – zu Recht wie es scheint. Auf die Tagung der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Labormedizin im Mannheimer Congresscenter kamen rund 900 Teilnehmer, um Branchennews auszutauschen und sich über Forschungsneuigkeiten zu informieren. Aber eben auch, um kontrovers zu diskutieren. Der Tagungspräsident, Prof. Dr. Karl J. Lackner, und der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Biomedizin, Prof. Dr. Michael Neumaier, äußerten sich zur Bedeutung und Aufgabe sowie zu den Anforderungen an die Labormedizin.

70 % der Diagnosen basieren auf Laborwerten, lediglich 3 % der Gesamtkosten im Gesundheitswesen entfallen jedoch auf den Laborbereich. Diabetes Mellitus ist allein durch die Auswertung der Blutwerte nachweisbar. Nicht vorzustellen was geschähe, wenn die Labordiagnostik auf einmal wegbrechen würde. Doch wie sieht er aus, der allgemeine Trend? Es werden Einsparungen gemacht, in Personal und Equipment. Und damit nicht genug wird ein Gesetz zur Gendiagnostik erlassen, das alles und jede Untersuchung anscheinend in den Bereich der Gentests und damit einer gesonderten Dokumentationspflicht verschiebt. Dass der Patient dadurch immer gläserner wird ist offensichtlich – denn eine einfache Ultraschalluntersuchung wird dann ein Gentest sein oder der Nachweis der Cholesterinwerte – dass die Patienten durch diese Maßnahmen verunsichert werden, ist den Entscheidungsträgern anscheinend jedoch nicht klar. Doch dies wird der Fall sein, wenn man von seinem Arbeitgeber gefragt wird ob genetische Beeinträchtigungen vorliegen und man angeben muss, dass die Cholesterinwerte zu hoch sind. Utopisch? Nein, höchstens Zukunftsmusik. „Wir brauchen kein Gendiagnostikgesetz.“, sagt Lackner. „Was wir brauchen ist ein Informationsgesetz.“

Es gibt einen Regelungsbedarf und die Öffentlichkeit fordert laut Lackner Aufklärung. Dies darf man sich allerdings nicht allzu einfach vorstellen – denn was genau beinhaltet der Gesundheitsbegriff? Was ist noch gesund und was schon krank? Das Gendiagnostikgesetz jedoch ist zu pauschal ausgelegt. Kaum eine Erkrankung ist genfrei. Der Umfang der Gentests wird immer größer und die Schwammigkeit der Bedeutungsfindung ist zum Problem geworden. In jedem Fall gilt es, den Patienten im Vorfeld einer Untersuchung über die Tragweite des Gentests aufzuklären. Auch nach dem Test muss der Patient betreut werden. Aber wer soll das alles bewerkstelligen, wenn immer mehr Personal eingespart wird? Und was macht man mit den Fällen, in denen entweder ein ungenaues Testergebnis zu psychischer Instabilität beim Patienten führt bis das eindeutige Ergebnis vorliegt – oder noch schlimmer eine eindeutige Diagnose Klarheit in das Ergebnis aber auch in die Erkenntnis bringt, dass keine Therapie möglich ist, wie bei Chorea Huntington? (Einen Beitrag darüber können sie in unserer Themenbeilage Labor Medizin & Diagnostik aus diesem Jahr lesen.) Die Sparte der Generkrankungen, die eine neue Gesetzeslage zwecks Aufklärung, Antidiskriminierung und Therapie fordern, ist sehr klein. Das Gendiagnostikgesetz beinhaltet jedoch die Meldung jedweder genetischen Veränderung. Demnach auch veränderte Cholesterinwerte, wir erinnern uns. Die Frage, die sich stellt ist: Wo herrscht dann mehr Diskriminierung und Aufgeklärtheit – mit oder ohne Gendiagnostikgesetz?

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