Gesundheitsökonomie

Tarifgemeinschaft deutscher Länder: Neues Tarifrecht für Universitätskliniken ist einfacher geworden

27.09.2012 -

Tarifgemeinschaft deutscher Länder: Neues Tarifrecht für Universitätskliniken ist einfacher geworden. Die Universitätskliniken in Deutschland erhalten ein modernes, einfacheres und effizienteres Tarifrecht. Die Reform zu mehr Flexibilität und Leistungsorientierung war seit Jahren überfällig. Im Mai und Juni 2006 ist es nun der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) gelungen, mit den Gewerkschaften eine Tarifeinigung für alle Beschäftigten an den Universitätskliniken – ärztliches und nichtärztliches Personal – zu vereinbaren. Der TV-L bringt den Universitätskliniken neue Gestaltungsmöglichkeiten, teilweise in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Bundesland.

Die Universitätskliniken stehen gerade jetzt inmitten besonderer wirtschaftlicher Herausforderungen durch den immer schärfer werdenden Wettbewerb und sinkende Erlösmöglichkeiten durch die DRG Konvergenzphase. In einer solchen Umbruchphase passt ein Streik wie die Faust aufs Auge. Nur zu verständlich, dass mache Verantwortliche in den Universitätskliniken alles unternehmen wollten, um den Streikfolgen zu entgehen. Aber schon die Forderung des Marburger Bundes nach 30 % Entgeltanhebung zeigte, dass ein Nachgeben nicht zu finanzieren ist. Zudem drohte der Streit zwischen den Gewerkschaften auf dem Rücken der Universitätsklinika zu eskalieren. In dieser Situation ist es der TdL gelungen, mit Marburger Bund, ver. di und dbb tarifunion ärztliche Regelungen abzuschließen, die inhaltsgleich sind. Zum wirtschaftlichen Erfolg eines Klinikums tragen alle Beschäftigten bei. Die Frage welcher Tarifvertrag Vorrang hat, stellt sich an den Universitätsklinika nicht. Der so wichtige Betriebsfrieden ist gesichert. Aber auch die Höhe des Abschlusses wird den Universitätskliniken im Wettbewerb mit kommunalen und privaten Häusern keinen Nachteil bringen. Im Gegenteil: Wenn die Tarifrunden mit den kommunalen Kliniken und privaten Konzernen im Herbst abgeschlossen sind, wird der Vergleich zeigen: Dort wo bisher an Universitätsklinika Überstunden bezahlt wurden, sind andere stärker belastet. Die Tabellenentgelte für Ärztinnen und Ärzte, die überwiegend in der unmittelbaren Krankenversorgung tätig sind, werden deutlich angehoben, schließen aber Jahressonderzahlungen und Leistungsentgelt ein.

Sie werden auf der Basis von 42 Wochenstunden gezahlt. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit bei Bereitschaftsdiensten ist bis maximal durchschnittlich 58 Stunden in der Stufe I (bis 25 % Inanspruchnahme) und bis zu maximal durchschnittlich 54 Stunden in der Stufe II (bis maximal 49 %) zulässig. Bei Bedarf kann durch landesbezirklichen Tarifvertrag in begründeten Einzelfällen eine durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit von bis zu 66 Stunden vereinbart werden. Kein Dienst wird künftig länger als 24 Stunden dauern, damit sind Marathondienste abgeschafft. 16 Stunden Bereitschaftsdienst sind nur bei zuvor acht Stunden Volldienst erlaubt. Dann ist absolut Schluss. Die Zahl der 12-Stunden-Schichten wurde auf höchstens acht Dienste in zwei Wochen begrenzt. Daneben ist keine Bereitschaft erlaubt. Die Eingruppierung erfolgt in vier Stufen: Arzt, Facharzt, Oberarzt mit vom Arbeitgeber übertragenen Verantwortungsbereichen oder Spezialfunktionen und Facharzt, dem die ständige Vertretung des leitenden Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber übertragen worden ist. Die Arbeitszeiten der Ärzte sollen objektiv dokumentiert werden. Die kurzen Befristungen werden abgeschafft. Die Ärzte sollen mehr Freiraum für ihre wissenschaftliche Tätigkeit erhalten und von bürokratischen Aufgaben entlastet werden. Die Mitarbeiterbeteiligung (Beteiligung an Poolgeldern) hat nach transparenten Grundsätzen, insbesondere unter Berücksichtigung von Verantwortung, Leistung und Erfahrung zu erfolgen.

Auch für nichtärztliches Personal sind Verbesserung mit ver.di und dbb-tarifunion vereinbart worden. Die wöchentliche Arbeitszeit wird landesspezifisch auf 38,5 Stunden begrenzt und nicht verlängert wie in der Verwaltung. Darauf haben die Gewerkschaften wegen der höheren Belastung nachdrücklich bestanden. Die Stationszulage wird erhöht und für bestimmte Funktionen neu eingeführt. Bereitschaftsdienst an Sonntagen und Feiertagen wird um 25 % höher vergütet. Aber die Universitätskliniken sind damit geringer belastet als die kommunalen Krankenhäuser nach der Einigung vom Juli 2006. Dort werden diese Leistungen und generell ein Zuschlag von 30 € für jeden im Monat zugesagt. Noch etwas Wichtiges zum Schluss: Für die Universitätsklinika konnte sowohl mit ver.di/dbb tarifunion wie mit dem Marburger Bund (!) eine Grundsatzvereinbarung zur Sicherung der wirtschaftlichen Zukunft erreicht werden, d.h. im Einzelfall kann ein Beitrag der Beschäftigten – ärztliches und nichtärztliches Personal – von bis zu 10 % vereinbart werden.

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