Hygiene

Hygienebeauftragte in Europa und Deutschland

28.02.2013 -

Hygienebeauftragte werden in vielen europäischen ­Ländern eingesetzt, doch ihre Kompetenzen sind weitestgehend undefiniert. Auch werden sie zu selten für hygienische Aufgaben von ihrer eigentlichen Arbeit freigestellt.

2008 trafen sich auf Initiative der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) erstmals in Berlin Vertreter nationaler Fachgesellschaften für Krankenhaushygiene (Infection Control, Infection Prevention), um über eine verstärkte Zusammenarbeit in Europa zu sprechen. In der Folge kam es zu weiteren Treffen, und im Oktober 2011 wurden in Venedig die Statuten des European Network to Promote Infection Prevention for Patient Safety (EUNETIPS) verabschiedet. Seit Anfang 2012 ist EUNETIPS eine Assoziation nach italienischem Recht.

Der Zuspruch der nationalen Fachgesellschaften und das Interesse an EUNETIPS übertrafen die Erwartungen bei Weitem, sodass heute 21 Gesellschaften aus 16 Ländern Mitglied sind. Dazu zählen auch große Gesellschaften aus Frankreich (French Society of Hospital Hygiene), Italien (SIMPIOS), Spanien (Spanish Society for Preventive Medicine, Public Health and Hospital Hygiene), England (HIS sowie Royal College of Nursing) und Deutschland (DGKH). Derzeit wird die Assoziation von einem Koordinationsvorstand mit Silvio Brusaferro aus Udine (Italien) als Präsidenten und mir als Vizepräsidenten geleitet. Eine Internetseite existiert bereits, auf der auch natio­nale Dokumente verfügbar sind.

EUNETIPS startete 2012 eine Umfrage in Europa zum Umgang mit Link Professionals, also Hygienebeauftragten. Nach der KRINKO-Empfehlung zu den Personalstrukturen in der Hygiene von 2009 müssen Krankenhäuser auch Hygienebeauftragte Ärzte und Pflegekräfte benennen und einsetzen. Diese sollen eine Verbindung zwischen der Abteilung (Ärzte) bzw. der Station (Pflegekräfte) sowie der Krankenhaushygiene sein. Die DGKH hat für beide 40-Stunden-Kurse zur Qualifizierung empfohlen.

Bei der Umfrage in Europa haben 16 der angefragten 20 Gesellschaften geantwortet. Der Begriff Hygienebeauftragter ist in allen Ländern bekannt, ebenso das dahinterstehende Konzept. In 70 % werden Hygienebeauftragte bereits eingesetzt. Überwiegend handelt es sich dabei um Hygienebeauftragte Pflegekräfte (75 %), in etwa der Hälfte auch um Ärzte. Eine richtige Beschreibung des Arbeitsplatzes ist nur in vier Ländern vorhanden, definierte Kompetenzen nur in zwei europäischen Ländern. Allgemein wird die Bedeutung der Hygienebeauftragten für die Krankenhaushygiene als wertvoll eingeschätzt.

Insgesamt zeigt sich großes Interesse in den europäischen Ländern und Fachgesellschaften an der Weiterentwicklung des Konzepts der Hygienebeauftragten. Damit ist Deutschland auf gutem Weg, wenn es ebenfalls vermehrt in die Idee von Hygienebeauftragten investiert.

Empfehlung für die Zukunft

Künftig ist einerseits wichtig, dass alle Hygienebeauftragten grundsätzlich einen 40-Stunden-Kurs entsprechend den DGKH-Empfehlungen absolvieren. Zudem können die Beauftragten ihren Aufgaben nur nachkommen, wenn ihnen die entsprechende Zeit hierfür gewährt wird. Die DGKH empfiehlt, dass Hygienebeauftragte Ärzte für hygienische Aufgaben mindestens zwei Stunden pro Woche bei Anwesenheit und mindestens vier Stunden pro Woche ohne Anwesenheit eines hauptamtlichen Krankenhaushygienikers freigestellt werden. Für Hygienebeauftragte Pflegekräfte empfiehlt die DGKH mindestens vier Stunden pro Woche. Bei aktuellen Problemen mit hohem Gefährdungspotential für die Patienten wie zur Kontrolle eines Ausbruchs ist zusätzlich eine zeitnahe Freistellung von den Routineaufgaben erforderlich.

 

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