Hygiene

Infektionsprävention in Trinkwasser-Hausinstallationen

26.08.2014 -

Infektionsprävention in Trinkwasser-Hausinstallationen. Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Die Einhaltung und Umsetzung der Verordnung nimmt Planer, Anlagenerrichter, Betreiber, Auftraggeber und Hausbesitzer gleichermaßen in die Pflicht.
Erstmals wurde der Einfluss der Hausinstallation auf die Trinkwasserqualität im Gesetzestext berücksichtigt und die Verantwortung eindeutig dem Hausinstallations- Betreiber zugeordnet.

Weiterhin wurden die Aufgaben der Gesundheitsämter im Hinblick auf die Überwachung von Wasserversorgungsanlagen erheblich ausgeweitet. Demnach hat das Gesundheitsamt Wasserversorgungsanlagen zu überwachen, „aus denen Wasser für die Öffentlichkeit, insbesondere in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Gaststätten und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen bereitgestellt wird“ (TrinkwV § 18).
Detaillierte Angaben zur Überwachungsfrequenz sowie zur Bewertung nachgewiesener Legionellenkonzentrationen sind der TrinkwV 2001 nicht zu entnehmen.
Diese Lücke wurde erst im Juli 2006 durch die Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit (siehe Tab. 1) geschlossen; folgendes wurde festgelegt:
Bei der Bewertung der festgestellten Legionellenkonzentrationen wird z.B. für die „Normalbereiche“ in Krankenhäusern unterschieden zwischen Zielwert < 100 KBE/100 ml, Prüfwert ≥ 100 KBE/100 ml, Maßnahmewert > 1.000 KBE/100 ml, Gefahrenwert > 10.000 KBE/100 ml.
Es wird empfohlen, die jeweils zuständigen Einrichtungen der Länder zu konsultieren.
Zusätzlich müssen „ausgewiesene Hygiene-Institute, z.B. an den Universitäten, unter Leitung eines Facharztes für Hygiene und Umweltmedizin zur Untersuchung, Bewertung und Beratung einbezogen werden.“
Zahlreiche Beispiele zeigen, dass derartige Überwachungen sinnvoll und nötig sind; so konnte z.B. das Stadtgesundheitsamt Frankfurt/Main im Rahmen der Überwachung von Hausinstallationssystemen zeigen, dass in den Schulturnhallen der Region im Hinblick auf Legionellen-Vorkommen im Wasser mit Abstand die problematischsten Werte auftraten (51% der Proben > 100 KBE/100 ml).
In Krankenhäusern der Stadt Frankfurt/Main wurden in 27,6 % der Proben > 100 KBE/100 ml Legionellen nachgewiesen (Hentschel et al. Bundesgesundheitsbl. – Gesundheitsforsch. – Gesundheitsschutz (2006), 49: 804–817).
Ein Patentrezept für die Sicherung der Wasserqualität innerhalb der Hausinstallation von Kliniken gibt es nicht.
Es stehen jedoch verschiedene Verfahren zur Verfügung, die in Kombination aus unserer praktischen Erfahrung heraus zum Erfolg führen können.
Prinzipiell lassen sich systemische und lokale Verfahren unterscheiden, wobei Maßnahmen für Kaltwasserleitungssysteme getrennt von denjenigen für Warmwassersysteme zu sehen sind.
Bei den systemisch wirksamen Verfahren ist die Leitungsisolation eine Grundvoraussetzung, ebenso die Abstimmung der Hydraulik bzw. die Sicherung eines konstanten Wasserflusses in möglichst allen Leitungssträngen.
Das Kaltwasser sollte tatsächlich „kalt“ sein, d.h. unter 20 °C bleiben.
Weiterhin sind z.B. nach der DIN 1988 Nichttrinkwassersysteme (Regenwassernutzungsanlagen, Löschwasserleitungen, technische Wässer usw.) unbedingt von dem eigentlichen Trinkwassersystem durch entsprechende Armaturen zu trennen. Speziell für das Warmwassersystem sind die einschlägigen Technischen Regeln z.B. DVGW-Arbeitsblatt W 551 und W 553 (siehe auch EN 806-1) formuliert; sie enthalten die dringlichsten Maßnahmen im Detail.
Diese bilden die Basis eines sachgemäßen Betriebs eines Warmwassersystems, z.B. die regelmäßige Reinigung der Trinkwassererwärmer, den hydraulischen Abgleich (Kontrolle der Zirkulationssysteme/ Pumpen), die Einhaltung der Zirkulationstemperatur (60 °C Warmwasserverteiler, 55 °C Zirkulationsverteiler) und nicht zuletzt die Festlegung der Entnahmestellen zur Legionellen- Überwachung entsprechend der Empfehlung des Umweltbundesamtes (2000).
Zur Desinfektion können permanente Chlorierungsanlagen eingesetzt werden oder eine diskontinuierliche, chemische Desinfektion, z.B. mit hohen Chlor-Konzentrationen.
Thermische Desinfektionen erweisen sich nach unseren praktischen Erfahrungen in einem Großklinikum, insbesondere bei Legionellen- Kontaminationen, nur als bedingt geeignet, vor allem dann, wenn die Mindestdesinfektionstemperatur von 70 °C nicht an allen Zapfstellen zu erreichen ist.
In diesem Zusammenhang ist auch die im Juli 2006 in überarbeiteter Version erschienene VDI-Richtlinie 6023 von Bedeutung.
In ihr werden Hinweise gegeben, z.B. zur sachgerechten Inbetriebnahme (siehe auch ZVSHK-Merkblatt BHKS 5.001), Vermeidung von Stagnation des Trinkwassers und zu ergreifenden Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen je nach Dauer der Unterbrechung, Verwendung von Installationswerkstoffen u.a. (siehe auch DVGW W 270).
Als lokale Maßnahme kommt der Einsatz von endständigen Filtersystemen in Frage; die hiermit erzielte Filtration stellt eine sofortige und 100%ig wirksame Maßnahme zur Keimeliminierung dar.
Man darf hierbei jedoch nicht vergessen, dass die eigentliche Ursache der Wasserkontamination durch ein solches Verfahren nicht beseitigt wird.
Eine vollständige Ausstattung aller Wasserhähne und Duschen in einem Krankenhaus ist meist aus Kostengründen nicht möglich.
Wir empfehlen daher eine grundsätzliche Ausstattung von kritischen Bereichen, z.B. Intensiv- und Transplantationsstationen, Verbrennungseinheiten, Dialysestationen und onkologischen Stationen.
Bei positivem Nachweis von z.B. Pseudomonas aeruginosa oder Legionella species sollte, abhängig von der Höhe der Kontamination, die Ausstattung aller Patientenzimmer, der Patientenbäder, der Stationsküchen, der reinen und unreinen Arbeitsräume sowie der Untersuchungs- und Behandlungsräume einschließlich der OP-Bereiche vorgenommen werden.
Zusammenfassend ist aus krankenhaushygienischer Sicht zu betonen, dass die Untersuchung auf Legionellen und andere wasserassoziierte Erreger, wie z.B. Pseudomonaden sowie die regelmäßige Sichtung der Hausinstallationen und die Erfassung wesentlicher hygienerelevanter technischer Daten aufgrund der potentiellen trinkwasserhygienischen Risiken gerechtfertigt und vordringlich sind.
Werden alle einschlägigen Vorschriften/ Normen/Technische Regeln bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwassersystemen beachtet, kann das Gefahrenpotential erheblich eingegrenzt werden.

Kontakte:
Dipl. Chem. Matthias Dürr
Martin-Luther-Universität Halle/Wittemberg
Tel.: 0345/557-1094
Fax.: 0345/557-1093
matthias.duerr@medizin.uni-halle.de
www.medizin.uni-halle.de/ihy/

Prof. Marianne Borneff-Lipp
Martin-Luther-Universität Halle/Wittemberg
Tel.: 0345/557-1095
Fax: 0345/557-1093
marianne.borneff@medizin.uni-halle.de
www.medizin.uni-halle.de/ihy/

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