Partner der Krankenhäuser: Krankenhaushygienebegehungen durch das Gesundheitsamt
26.03.2013 -
Partner der Krankenhäuser: Krankenhaushygienebegehungen durch das Gesundheitsamt. Alljährlich werden die Krankenhäuser im Landkreis Lörrach durch das Gesundheitsamt begangen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 36 des Infektionsschutzgesetzes sowie § 9 des Gesundheitsdienstgesetzes Baden-Württemberg, wonach Krankenhäuser der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt unterliegen.
Wie diese Überwachung erfolgen soll, ist in den Gesetzestexten jedoch nicht näher erläutert.
Das Gesundheitsamt im Landkreis Lörrach pflegt traditionsgemäß einen guten Kontakt zu den Krankenhäusern, für die es im Laufe der letzten 20 Jahre zu einem wichtigen Ansprechpartner und Berater in allen Fragen der Infektionsprävention geworden ist.
Der Hygienestandard der Krankenhäuser verbesserte sich zunehmend und befindet sich seit Jahren auf einem hohen Niveau.
Darüber hinaus verfügen unsere drei Kreiskrankenhäuser über einen gemeinsamen Infektionsalarmplan, der die Grundlage für ein effektives und einheitliches Infektionsmanagement in den Häusern darstellt, und in dem die enge Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt festgeschrieben ist.
Unserem Selbstverständnis entsprechend, in erster Linie ein Partner der Krankenhäuser zu sein, gestalten sich die jährlichen Begehungen in einer offenen und vertrauensvollen Atmosphäre, von der alle Teilnehmer profitieren.
Etwa drei Monate vor den Krankenhausbegehungen, die in der Regel im vierten Quartal eines jeden Jahres stattfinden, stellt das Gesundheitsamt für die 20 Akut-, Fach- und Rehabilitationskrankenhäuser im Landkreis die Teams, bestehend aus Arzt und Hygieneinspektor, zusammen und legt die Termine fest.
Wegen des organisatorischen Aufwandes, den Krankenhäuser anlässlich einer Hygienebegehung leisten, bietet eine frühzeitige Terminvereinbarung die Gewähr, dass am vereinbarten Tag auch alle wichtigen Entscheidungsträger und Ansprechpartner anwesend sind.
Den ersten Teil der Hygienebegehung bildet die Vorbesprechung, welche im Lauf der Jahre zunehmend an Bedeutung gewonnen hat, und an der neben ärztlichem Direktor, Verwaltungsdirektor und Pflegedienstleiter, hygienebeauftragtem Arzt und Hygienefachkraft auch die Hauswirtschaftsleitung, technische Leitung und Betriebsarzt teilnehmen.
Immer mehr Kliniken im Landkreis Lörrach beschäftigen auf Honorarbasis auch einen externen Krankenhaushygieniker, der selbstverständlich ebenfalls an der Begehung teilnimmt.
Nun berichtet die jeweilige Einrichtung über geplante oder bereits durchgeführte Baumaßnahmen; zur Sprache kommt ebenfalls, wie es mit der Behebung möglicher Hygienemängel steht, die bei der letztjährigen Begehung festgestellt wurden; ferner werden natürlich anstehende Hygienefragen diskutiert. Wichtig ebenfalls: die Vermittlung aktueller Entwicklungen in der Infektionsepidemiologie durch das Gesundheitsamt.
So werden die jeweils neu veröffentlichten Empfehlungen der Krankenhaushygienekommission am Robert Koch-Institut erläutert. Wichtiges Thema und seit mehreren Jahren „Dauerbrenner“ ist die Umsetzung des § 23 Infektionsschutzgesetz.
Er erlegt den Krankenhäusern auf, nosokomiale Infektionen und Erreger mit speziellen Resistenzen zu erfassen und zu bewerten. Besonderer Schwerpunkt bildete bei der Begehung 2005 das Thema „Vorbereitung der Krankenhäuser auf eine mögliche Influenzapandemie“, bei dem sich wieder zeigte, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Krankenhaus und Gesundheitsamt gerade auf dem Gebiet der Infektionsepidemiologie ist.
Im Anschluss an die ausführliche Vorbesprechung findet die eigentliche Begehung statt, die in kleineren Häusern alle hygienerelevanten Bereiche umfasst. In größeren Einrichtungen hingegen können aus Zeitgründen nur Teilbereiche besichtigt werden.
Besondere Beachtung finden der OP-Bereich, die Zentralsterilisation, die Intensivstation, die Krankenhausküche, die physikalische Therapie, die Endoskopie, um nur einige Schwerpunktbereiche zu nennen.
Dadurch dass größere Einrichtungen mit ihrem Krankenhaushygieniker selbst eigene Krankenhausbegehungen durchführen, gibt es in der Regel nur kleinere hygienische Beanstandungen, deren Abhilfemaßnahmen direkt vor Ort mit den Verantwortlichen besprochen werden.
Haustechnische Bereiche, wie die Trinkwasserversorgung und ggf. die Badewasseraufbereitung sowie die Raumlufttechnik werden während der Begehung eingehender durch den Hygieneinspektor und den technischen Leiter der Einrichtung in Augenschein genommen, besonders im Hinblick auf Vermeidung von Legionelleninfektionen und Belastungen des Beckenwassers durch potentielle Krankheitserreger.
Nach Beendigung der Begehung findet eine kurze Abschlussbesprechung statt, in der die in den einzelnen Bereichen angetroffenen Verhältnisse erörtert werden, und die Gelegenheit genutzt werden kann, noch offene Fragen zu klären.
Im Anschluss an die Begehung verfasst der Arzt des Gesundheitsamts zeitnah einen ausführlichen Bericht für das Krankenhaus, in dem die Inhalte der Besprechung sowie die bei der Begehung angetroffenen hygienischen Verhältnisse festgehalten werden.
Dort angesprochene Hygienemängel sowie Vorschläge zu deren Beseitigung werden u.a. in den Sitzungen der Hygienekommission der jeweiligen Krankenhäuser besprochen und ggf. bauliche oder organisatorische Änderungen geprüft.
Durch ein effektives Hygienemanagement im Krankenhaus wird die Rate vermeidbarer nosokomialer Infektionen gesenkt, was sich sowohl auf die Krankenhausverweildauer und den Antibiotikaverbrauch als auch auf den Arbeitsschutz der Mitarbeiter im Sinne einer Kosteneinsparung positiv auswirkt.
Die Hygienebegehungen durch Gesundheitsamt sind ein nicht zu unterschätzender Beitrag zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines hohen Hygienestandards.
Kontakt:
Dr. Jochen Walther
Leitender Medizinischer Direktor
Leiter des Fachbereichs Gesundheit im
Landratamt Lörrach (Gesundheitsamt)
D-Lörrach
Tel.: 07621/410-2100
dr.jochen.walther@loerrach-landkreis.de
www.loerrach-landkreis.de